Leitfaden für die Schaffung von Asylunterkünften
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Kanton und Gemeinden beschreiten gemeinsamen Weg
Die Paritätische Kommission Kanton-Gemeinden im Asylwesen hat einen Leitfaden für die Schaffung von Asylunterkünften erarbeitet. Dabei geht es insbesondere um kantonale Unterkünfte ab 20 Personen. Der Ablauf und die Kommunikation sollen auf diese Weise sowohl für den Kanton als auch für die Gemeinden standardisiert und optimiert werden.
Die Situation bei der Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden ist nach wie vor sehr angespannt. Das Staatssekretariat für Migration geht für das Jahr 2015 davon aus, dass mit rund 31'000 Asylgesuchen mit einem weiteren Anstieg zu rechnen ist. Dies hat zur Folge, dass dem Kanton Aargau im laufenden Jahr mehr als 1'500 Personen zugewiesen werden dürften. Die Notwendigkeit, zusätzliche Asylunterkünfte zu schaffen, bleibt damit unverändert hoch. Ebenso wie das Erfordernis, dass die Schaffung von zusätzlichen Unterbringungsmöglichkeiten zeit- und sachgerecht sowie im Einvernehmen zwischen Kanton und Gemeinden erfolgen kann. Der Bund seinerseits ist bestrebt die Verfahren zu beschleunigen und die Rückführung von Ausreisepflichtigen sicherzustellen.
Ablauf, Zuständigkeiten und Kommunikation
Die Paritätische Kommission Kanton-Gemeinden im Asylwesen hat sich intensiv und wiederholt mit der Frage der Unterbringung von Asylsuchenden und der Art und Weise, wie geeignete Unterbringungsmöglichkeiten rekrutiert werden, befasst. Dies vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Unterbringung von Asylsuchenden um eine Verbundaufgabe zwischen Bund, Kanton und Gemeinden handelt, aber auch ausgehend von den Erfahrungen, die in den vergangenen Monaten in unterschiedlichen Kontexten und an verschiedenen Orten gemacht wurden. Die Gemeindevertreter in der Paritätischen Kommission haben sich dafür eingesetzt, dass mit einem Muster-Dokument ein partnerschaftlicher Ablauf aufgezeigt wird, der im Alltag gemeinsam gelebt werden kann. Zuständigkeiten und Kommunikation bei der Rekrutierung einer Asylunterkunft sind dabei gleichzeitig modellhaft und konkret abgebildet.
Leitfaden für beide Seiten
Das von der Paritätischen Kommission verabschiedete Dokument wurde dem Vorstand der Gemeindeammännervereinigung am 10. März 2015 vorgestellt. Dabei wurde beschlossen, dass das Dokument allen Gemeinden im Kanton Aargau zur Verfügung gestellt wird. Es bildet ab sofort den für Kanton und Gemeinden bestimmten Leitfaden bei der Schaffung von geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten für Asylsuchende. Die Rede ist dabei von kantonalen Asylunterkünften, in denen mindestens 20 Personen untergebracht werden. Nicht erfasst werden kleinere Unterkünfte, wobei Elemente des Ablaufschemas bei Bedarf selbstverständlich aufgenommen werden können.
Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz
Gleichzeitig ist die Fachhochschule Nordwestschweiz derzeit mit einem Studienauftrag befasst, der sich mit der künftigen Verhandlungsführung zwischen Kanton und Gemeinden befasst. Dabei geht es über den Leitfaden mit den konkreten Handlungsanleitungen hinaus darum, Vorgehensweisen aufzuzeigen, unter welchen die gesetzliche Verbundaufgabe besser erfüllt und die Beziehungen zwischen Kanton und Gemeinden gleichzeitig verbessert werden können. Dabei ist auch die Klärung von Schnittstellenproblemen ein Thema. Das Dokument soll bis Mitte 2015 vorliegen; es wird den Gemeinden ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.
Laufende Optimierung des Prozesses
Die Paritätische Kommission ist überzeugt, dass mit dem Leitfaden beziehungsweise dem Ablaufschema ein ebenso pragmatisches wie zielführendes Instrument geschaffen wurde, das sowohl für den Kanton als auch für die Gemeinden bei der konkreten Auseinandersetzung mit der Schaffung von Asylunterkünften ein wertvolles Instrument darstellt. Aus diesem Grund empfiehlt die Paritätische Kommission den Gemeinden das Vorgehen gemäss dem Leitfaden.
Der Leitfaden beziehungsweise das Ablaufschema wird aufgrund der Erfahrungen, die bei der konkreten Anwendung gemacht werden, laufend angepasst und bedarfsweise mit zusätzlichen Dokumenten hinterlegt. Die Paritätische Kommission hält die Gemeinden jederzeit auf dem aktuellen Stand.
Gemeinsam für die gesetzliche Verbundaufgabe
Die Paritätische Kommission Kanton-Gemeinden im Asylwesen wurde im Jahr 2012 ins Leben gerufen. Sie steht unter der Führung der Vorsteherin des Departements Gesundheit und Soziales (DGS), Regierungsrätin Susanne Hochuli, und setzt sich aus Vertretungen des DGS, des Departements Volkswirtschaft und Inneres sowie des Gemeindeschreiberverbands (Bruno Vogel) und der Gemeindeammännervereinigung (Renate Gautschy, Martin Hitz, Hans-Ruedi Hottiger, Peter Stadler) zusammen und befasst sich insbesondere mit Fragen der Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden beziehungsweise der Umsetzung der gesetzlichen Verbundaufgabe im Asylwesen.