Leistungseinkauf zwischen Kanton und Spitälern bewährt sich
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Durchschnittliche Fallkosten rund 2,5 % tiefer als im Vorjahr
Bereits zum zweiten Mal wird AP-DRG (All Patient Diagnosis Related Groups) als Grundlage für die Abgeltungen der öffentlichen Hand verwendet. Bei der Gesamtbetrachtung der Aargauer Kantons- und Regionalspitäler zeigt sich erfreulicherweise, dass die durchschnittlichen Fallkosten 2006 rund 200 Franken oder 2,5% unter dem Vorjahr liegen.
Die vorliegenden Vergleichsdaten 2006 wurden mit Vertretern der Akutspitäler sowie des Departements für Gesundheit und Soziales aufbereitet und zeigen folgendes Bild: Das Kantonsspital Baden weist mit durchschnittlichen Fallkosten von 6'564 Franken die niedrigsten Kosten auf. Dahinter folgen die Asana-Spitäler Leuggern und Menziken mit 6'995 Franken, das Gesundheitszentrum Fricktal (Spitäler Laufenburg und Rheinfelden) mit 7'159 Franken, das Kantonsspital Aarau mit 7'194 Franken, das Spital Muri mit 7'358 Franken sowie das Spital Zofingen mit 7'911 Franken.
Wie in anderen Kantonen zeigt sich auch im Kanton Aargau, dass sich die Spannweite zwischen dem teuersten und dem kostengünstigsten Spital verkleinert. Im Jahre 2005 betrug die Differenz Fr. 1'430.; im Jahre 2006 nur noch Fr. 1'347.. Diese Reduktion ist auf das erfolgreiche Bestreben der Spitäler, ihre Leistungen wirtschaftlich zu erbringen, zurückzuführen.
Die Zahlen weisen die durchschnittlichen normierten stationären Fallkosten 2006 unter Berücksichtigung des medizinischen Schweregrads aus. Nicht enthalten sind die Investitionskosten, die Kosten der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (vor allem Bereitschaftsdienst, Aus- und Weiterbildung, Akademische Lehre und Forschung) sowie die ambulanten Kosten. Dabei handelt es sich um eine Verknüpfung der medizinischen mit den finanziellen Daten. Gestützt auf die vorliegenden Grundlagen werden in den nächsten Wochen die Leistungseinkaufsverhandlungen 2008 geführt. Dabei werden jedoch nicht nur die Kosten pro Fall einbezogen, sondern auch die anderen genannten Kostenblöcke. Unter Betrachtung sämtlicher Kostenelemente kann es zu Verschiebungen in der Rangfolge der einzelnen Spitäler kommen. Insofern haben die Kostendaten keine absolute Bedeutung.
Das Instrument des Benchmarks ist ein wichtiger Beitrag zur Transparenz. Auch der Blick auf die anstehende KVG-Revision zeigt, dass die Spitäler und der Kanton mit dem jetzigen Leistungseinkaufssystem den richtigen Weg eingeschlagen haben.