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Lasten im öffentlichen Verkehr ausgewogen verteilen :
Botschaft für teilrevidiertes ÖV-Dekret

Der Regierungsrat legt die Botschaft für ein teilrevidiertes Dekret über die Kostenteilung im öffentlichen Verkehr vor. Kern der Vorlage ist die Formel zur Aufteilung der Kosten unter den Gemeinden.

Die Revision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr hat zum Ziel, den Regional- und Agglomerationsverkehr zu harmonisieren. Kanton und Gemeinden planen den öffentlichen Verkehr künftig gemeinsam und finanzieren ihn nach ein-heitlichen Regeln. Der Grosse Rat hat dem revidierten Gesetz im Februar 2005 in erster Beratung zugestimmt und beschlossen, dass der Kanton die Abgeltungen zu 60 % und die Gemeinden zu 40 % tragen. Damit haben die Gemeinden eine Mehrbelastung von insgesamt rund CHF 4 Mio. zu übernehmen. Das Dekret muss als Folge dieser neuen Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden sowie der Harmonisierung des öffentlichen Verkehrs ebenfalls revidiert werden. Es legt die Regeln für die Kostenteilung unter den Gemeinden fest.

Regionalverkehrsformel kommt überall zur Anwendung

Massgebend für die Höhe der Beiträge der Gemeinden sind wie bisher die Einwohnerzahl und die Verkehrsbedienung, welche sich an der Anzahl der Bus- und Zugsabfahrten bemisst. Das Dekret sieht vor, die im Regionalverkehr geltende Verteilformel beizubehalten und neu auf den gesamten öffentlichen Verkehr anzuwenden. Um eine ausgeglichene Verteilung zu erzielen, werden einige Parameter angepasst. Die Verkehrsbedienung wird stärker berücksichtigt, dagegen hat eine Zugs- gegenüber einer Busabfahrt weniger Gewicht. Neu wird jeder Gemeinde eine Mindestbedienung zugerechnet, womit der kleinste zu leistende Beitrag pro Einwohner ca. CHF 10 beträgt. Die modifizierte Formel führt insgesamt zu einer ausgewogenen Verteilung der Lasten unter den Gemeinden.

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