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Landwirt wird für BSE Verwechslung entschädigt :
Der ausserkantonale Schlachthof zahlt eine Entschädigung

Nach eingehenden Verhandlungen, bei denen der Kanton erfolgreich eine Vermittlerfunktion wahrnahm, einigten sich der Landwirt Urs Probst, Laufenburg und der Schlachthof in einem aussergerichtlichen Vergleich auf eine einmalige Entschädigungszahlung.

Ende Mai 2001 kam es in einem Schlachthof bei der routinemässigen Untersuchung zu einer Verwechslung der BSE Proben. Eine Kuh der Familie Probst aus Laufenburg wurde dabei fälschlicherweise als BSE-positiv bezeichnet. Nach Eingang dieser Meldung war das Aargauische Veterinäramt aufgrund der tierseuchenpolizeilichen Vorschriften verpflichtet, die Tötung von 7 weiteren Kühen zu veranlassen. In der Folge stellte sich heraus, dass die ausserkantonalen Behörden das Tier der Familie Probst zu Unrecht als BSE-positiv bezeichnet haben. Die Familie Probst musste auf Grund dieses Vorfalls während längerer Zeit den Verkauf von Fleisch ab Hof einstellen, obwohl das Fleisch der Tiere aus dem Betrieb Probst jederzeit hätte konsumiert werden dürfen. Die ganze Familie wurde durch diesen Vorfall sowohl finanziell wie auch menschlich hohen Belastungen ausgesetzt. Mit dem nun abgeschlossenen Vergleich übernimmt der Schlachthof die Verantwortung für den Fehler auch in finanzieller Hinsicht. Er erstattet dem Landwirt eine einmalige Entschädigung für dessen Umtriebe und beteiligt sich an den Anwaltskosten.

Das Bundesamt für Veterinärwesen hat als Folge des Verwechslungsfalles neue Massnahmen in Kraft gesetzt, die gewährleisten sollen, dass eine Verwechslung der Proben im Schlachtbetrieb und im Labor ausgeschlossen wird. Bis heute ist dieser Fall die einzig bekannt gewordene Verwechslung von BSE - Proben in der Schweiz. Strenge staatliche Bekämpfungsmassnahmen und ein intensives Überwachungsprogramm stellen auf allen Stufen die Rindfleischproduktion sicher, so dass der Genuss von Rindfleisch als unbedenklich empfohlen werden kann.

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