Kurzinventarisierung der Kulturobjekte im Kanton Aargau abgeschlossen
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3780 kulturgeschichtliche Mosaiksteine in einem Kurzinventar gesammelt
Das Einzelbauinventar erfasste schützenswerte Kulturobjekte aller Baugattungen von der frühen Neuzeit bis ins 20. Jahrhundert. Insgesamt sind es 3780 Objekte, die im sogenannten Kurzinventar dargestellt werden. Das sind knapp zwei Prozent der im Aargau versicherten Gebäude. Ende Mai 2002 konnte das Kurzinventar nach mehr als zehn Jahren Arbeit fristgerecht abgeschlossen werden.
Das Spektrum reicht vom ehemaligen Strohdachhaus aus dem 16. Jahrhundert bis zum Fabrikgebäude aus den 1930er Jahren, vom verzierten steinernen Wegkreuz bis zur eisernen Gitterfachwerkbrücke. Dabei kam eine Bilddokumentation mit über 30'000 Fotos zusammen. Jede Gemeinde erhielt ein Doppel ihres Kurzinventars, das vor Ort eingesehen werden kann. Die Gesamtprojektkosten belaufen sich auf knapp 1,3 Mio. Franken, auf eine Publikation des Inventars wurde aufgrund dieses engen finanziellen Rahmens verzichtet.
"Die Inventarisierung - das fundierte wissenschaftliche Erfassen des vorhandenen Kulturguts - ist Grundlage jeder denkmalpflegerischen Tätigkeit", hielt Regierungsrat Rainer Huber in seinen Ausführungen anlässlich der Präsentation des Kurzinventars fest. In den frühen Inventarbänden der 1940/50er Jahre kamen vornehmlich Burgen, Kirchen und herrschaftliche Bauten zur Darstellung. Seither hat sich der Denkmalbegriff aber markant ausgeweitet. Heute werden von der Allgemeinheit auch weniger spektakuläre Gebäude aus unterschiedlichsten Lebenszusammenhängen als Träger wertvoller kultur- und sozialgeschichtlicher Aussagen wahrgenommen und als erhaltenswert anerkannt. In erster Linie als zentrales Arbeitsinstrument der kantonalen Denkmalpflege gedacht, hat das Kurzinventar aber auch grosses Potential als Fundgrube für die geschichtliche, kunsthistorische und volkskundliche Forschung.
Historische Bauten sind für die Inventarverfasserin und Projektleiterin Edith Hunziker wie offene Bücher: "Sie können uns viel erzählen und auch für die Zukunft einiges beibringen, wir müssen ihnen nur eine Chance geben - und es lesen lernen." Diese Seh- und Lesehilfe zu leisten und sie der Eigentümerschaft, Behördenmitgliedern und Architekten anzubieten, steht beim Kurzinventar im Vordergrund. Es soll Verständnis wecken für einen schonungsvollen Umgang mit althergebrachtem, unersetzbarem Kulturgut.Die aufgrund ausgedehnter Feldarbeiten in das Kurz-inventar aufgenommen Bauten sind nach Auffassung der Denkmalpflege Kulturobjekte von kommunaler, wenn nicht gar kantonaler Bedeutung.
Das Inventar selber hat aber keine direkte baurechtliche Wirkung. Es liefert zu den einzelnen Objekten eine Beschreibung der wichtigsten Eigenheiten und eine knappe kunstgeschichtliche Würdigung. Gemäss Denkmalpfleger Jürg. A. Bossardt schreitet die im Richtplan 1995 verlangte planerische Umsetzung der Kurzinventare in den kommunalen Bau- und Nutzungsordnungen zügig voran: Bereits in gut der Hälfte der aargauischen Gemeinden wurde das Inventar ganz oder mehrheitlich umgesetzt. Wichtiges Vergleichsmaterial bietet das Kurzinventar, wenn es um die Ergänzung des kantonalen Denkmälerverzeichnisses geht.