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"Kunsthaus-Sponsoring": Fehler ja, Schaden nein :
Regierungsrat Peter C. Beyeler bedauert Fehler und hat Massnahmen eingeleitet

Der Regierungsrat nimmt das Postulat Hans Bürge, Safenwil, entgegen. Das Baudepartement räumt Fehler der Abteilung Hochbau ein und bedauert diese. Die Vergabeverfahren wurden jedoch nicht verfälscht und dem Staat ist kein Schaden entstanden. Baudirektor Peter C. Beyeler nimmt seine politische Verantwortung wahr und hat Verbesserungen bei den Submissionsverfahren für anfangs 2003 bereits in die Wege geleitet: Zentrale Fachstellen für Submission, verstärktes Controlling und eine Neustrukturierung der Abteilung Hochbau.

Mit seinem Vorstoss machte Grossrat Hans Bürge auf unzulässige Verbindungen von Submissionsverfahren und Sponsoring aufmerksam und verlangt vom Regierungsrat unter anderem, dass bei weiteren Submissionen bei der Erweiterung des Kunsthauses Aarau ab sofort darauf zu verzichten sei, die Auftragnehmer zu verpflichten, sich am privaten Sponsoring für das Kunsthaus zu beteiligen. Der Regierungsrat hat das Postulat mit Erklärung entgegen genommen.

Der Vorsteher des Baudepartements erteilte noch am Tag der Einreichung des Postulats Bürge erste Aufträge für umfassende Abklärungen. Diese ergaben - unter Beizug des unabhängigen Amts für Finanzkontrolle - folgendes Bild:
Im Rahmen des Sponsorings für das Projekt Erweiterung Kunsthaus sind Fehler passiert: Einer in der Abteilung Hochbau (AHB) des Baudepartements (BD), einer in einem externen Büro.

Mit einem Blatt "Sponsorenleistungen", das einem Teil der Ausschreibungsunterlagen beigelegt wurde, hat die AHB Sponsoren für die Erweiterung des Kunsthauses gesucht und so CHF 135 000 zu Handen der vom Aargauischen Kunstverein gegründeten Organisation "Pro Erweiterung Aargauer Kunsthaus" beschafft. Unter anderem bestätigt durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts, das in einem Nebenpunkt auf das Sponsoring einging, kamen in der AHB Bedenken auf; diese führten dazu, das Beilegen des Blatts "Sponsorenleistungen" zu stoppen. Ein beauftragtes externes Büro legte das Blatt in zwei Fällen trotzdem wieder bei. Die AHB intervenierte sofort und veranlasste eine entsprechende schriftliche Mitteilung bei den betroffenen Firmen.

Es bestehen keine Anzeichen für verfälschte Vergabeverfahren oder unrechtmässige persönliche Bereicherungen. Es hat sich auch klar gezeigt, dass die Sponsoringbeiträge nicht vorher in die Offerte eingerechnet worden waren. Und schliesslich ist dem Kanton Aargau kein finanzieller Schaden entstanden.

Baudirektor Peter C. Beyeler hat angeordnet, bereits geplante Massnahmen im organisatorischen Bereich anfangs Jahr in Kraft zu setzen. Beyeler will das Submissionswesen in besonderen Fachstellen der primär betroffenen Abteilungen Hochbau und Tiefbau zentralisieren. Ebenfalls eine Optimierung erwartet er von einer vorgesehenen Neustrukturierung der AHB auf anfangs 2003. Als weitere Massnahme wird im Baudepartement das interne und externe Controlling verstärkt. Der Regierungsrat seinerseits will prüfen, ob bezüglich Sponsoring von staatlichen Aufgaben und Anlässen Weisungen an die Verwaltung nötig sind.

Die Verantwortlichen der AHB haben - was die Durchführung des Sponsorings betrifft - in eigener Verantwortung gehandelt. Sie sehen die Problematik ihres Vorgehens vorbehaltlos ein, stehen zum begangenen Fehler und bedauern ihn. Es darf festgehalten werden, dass sie später schnell und richtig gehandelt haben. Die Angelegenheit wurde mit ihnen eingehend besprochen, notwendige Rügen sind erteilt.

Der Vorsteher des Baudepartements steht zu seiner politischen Verantwortung. Er bedauert das Vorkommnis ausserordentlich und ist überzeugt, dass mit den eingeleiteten und weiteren Massnahmen ein ähnlicher Fall künftig vermieden werden kann.

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