Kulturlasten sollen künftig durch bilaterale Vereinbarungen abgegolten werden
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Mehr kulturpolitischer Spielraum und weniger finanzpolitische Risiken
Der Regierungsrat hat beschlossen, die bestehende Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich der überregionalen Kultureinrichtungen (ILV) auf Ende der laufenden Abgeltungsperiode 2025–2027 zu kündigen. Um die kulturellen Zentrumslasten der Kantone Zürich und Luzern seitens Kanton Aargau weiterhin abzugelten, sollen stattdessen bilaterale Vereinbarungen abgeschlossen werden.
Der Kulturlastenausgleich ist als Teil des Nationalen Finanzausgleichs zu verstehen. Ziel ist, dass die Kantone die Finanzierung von Kultureinrichtungen, welche ein überkantonales Publikum anziehen, untereinander regeln. Die Kantone Zürich, Luzern, Uri, Zug und Aargau kommen diesem Auftrag bisher mit der ILV nach. Der Kanton Aargau leistet in diesem Rahmen seit 2010 Zahlungen an die Kantone Zürich und Luzern. Für die Jahre 2025–2027 belaufen sich diese Beiträge auf insgesamt rund 5,2 Millionen Franken jährlich, wobei rund 4,3 Millionen Franken an Zürich und 0,9 Millionen Franken an Luzern gehen. Damit trägt der Aargau die Nutzung von überregionalen Kultureinrichtungen in Zürich und Luzern durch die im Aargau wohnhafte Bevölkerung mit. Im Rahmen der ILV wurden das Opernhaus Zürich, die Tonhalle Zürich, das Schauspielhaus Zürich, das Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL), das Luzerner Theater sowie das Luzerner Sinfonieorchester als berechnungsrelevante überregionale Kultureinrichtungen definiert.
Solidarische Abgeltung der Kulturlasten zukünftig durch bilaterale Vereinbarungen
In den letzten Jahren haben sich zunehmend Schwächen der ILV offenbart. So haben die zahlungspflichtigen Kantone keinen Einfluss auf die Entwicklung der Beiträge zugunsten der Standortkantone Zürich und Luzern, müssen deren kulturpolitische Entscheidungen aber finanziell mittragen. Gleichzeitig können kulturpolitische Entwicklungen, Weichenstellungen und Erfolge der Geberkantone nicht adäquat abgebildet werden. Trotz jahrelangen Erweiterungs- und Entwicklungsbemühungen ist es nicht gelungen, die ILV attraktiver zu gestalten und mit einem Einbezug weiterer Kantone breiter abzustützen.
Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass nach einer alternativen Lösung gesucht werden muss, wie der Kanton Aargau weiterhin seinen solidarischen Beitrag zu einem fairen kulturellen Lastenausgleich leisten kann. Er hat deshalb beschlossen, die ILV fristgerecht per Ende 2025 auf Ende der laufenden Abgeltungsperiode 2025–2027 zu kündigen. Stattdessen sollen mit den Standortkantonen Zürich und Luzern bilaterale Vereinbarungen abgeschlossen werden, um deren Kulturlasten pauschalisiert und unbürokratisch abzugelten. Auch die Kantone Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Schaffhausen sind nicht Teil der ILV und leisten trotzdem Abgeltungsbeiträge an Zürich und Luzern. Die Verhandlungen mit Zürich und Luzern sollen so bald wie möglich aufgenommen werden, um bis spätestens Ende 2027 entsprechende bilaterale Vereinbarungen abschliessen zu können.
Nationaler Finanz- und Lastenausgleich
Durch den Nationalen Finanzausgleich helfen wirtschaftlich stärkere Kantone und der Bund den finanziell schwächeren Kantonen, damit allen Kantonen genügend Ressourcen für ihre Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehen. Gleichzeitig sollen durch interkantonale Zusammenarbeit bestimmte Zentrumslasten gerechter zwischen den Kantonen verteilt werden können. Der Nationale Finanzausgleich inklusive Lastenausgleich trägt somit wesentlich zur Solidarität zwischen den Kantonen bei und stellt einen wichtigen Pfeiler für den Zusammenhalt des Landes und zur Stärkung des Föderalismus dar.
- Postulat: GR 25.257
- Anpassung Kulturlastenausgleich zwischen den Kantonen Aargau, Zürich und Luzern (Medienmitteilung vom 26.10.2018)