Kulturgesetz wird dem Grossen Rat zugestellt
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Breite Zustimmung in der Vernehmlassung
Nach der Vernehmlassung hat der Regierungsrat das neue Kulturgesetz dem Grossen Rat zur Beratung zugestellt. Das Vernehmlassungsergebnis belegt eine breite Zustimmung zur Gesetzesvorlage. Dies gilt insbesondere für die wichtigsten Neuerungen: die kantonalen Beiträge an Kulturinstitutionen von mindestens kantonaler Bedeutung, die gesetzliche Verankerung von Kulturvermittlung, die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit, die Ablösung des so genannten "Kulturprozents" durch ein Globalbudget und die Überführung des Denkmalschutzdekrets in das Kulturgesetz. Die parlamentarische Beratung ist für Oktober 2008 geplant.
Kern der Aargauer Kulturpolitik im neuen Kulturgesetz bleibt ein umfassender Kulturbegriff und eine Kulturförderung, die der Aargauer Bevölkerung einen breiten Zugang zu Kultur ermöglicht. Unberührt bleibt die Kompetenz des Aargauer Kuratoriums, das über seine Fördermassnahmen abschliessend entscheidet. Wo das geltende Kulturgesetz die Weiterentwicklung des kulturellen Lebens bisher bremste, eröffnet das neue Gesetz zeitgemässe Möglichkeiten: beispielsweise bei der Unterstützung von Kulturinstitutionen von mindestens kantonaler Bedeutung oder der vermehrten Förderung der Volkskultur durch die Umsetzung derUNESCO-Konvention zum immateriellen Kulturerbe.
Neuerungen beim Schutz und Erhalt der Kulturgüter
Um die Rechtssicherheit bei Unterschutzstellungen für die Eigentümer wie für den Kanton zu optimieren, wird das Denkmalschutzdekret aufgehoben und weitgehend ins Kulturgesetz integriert. Darüber hinaus sieht das Kulturgesetz in wenigen, klar umrissenen Ausnahmefällen eine Kostenbeteiligung von Gemeinden, Kirchgemeinden und Privaten für archäologische Untersuchungen vor. Ziel der Regelung ist, die Planung und Umsetzung von Bauvorhaben so zu steuern, dass möglichst wenige archäologische Untersuchungen durch den Kanton nötig werden. Der Regierungsrat hat zudem aus der Vernehmlassung die Anregung aufgenommen, die Bewilligungspflicht von archäologischen Untersuchungen, insbesondere auch mittels technischer Geräte gesetzlich zu regeln. Diese Massnahme ermöglicht die Strafverfolgung unbewilligter Raubgrabungen.
Breite Zustimmung in der Vernehmlassung
Insgesamt ergab die Vernehmlassung eine breite und deutliche Zustimmung zum neuen Kulturgesetz. Vorbehalte meldete die SVP an. Von den 122 Vernehmlassern wurden alle Paragraphen des Kulturgesetzes und die Fremdänderungen grossmehrheitlich mit "zustimmend" oder "eher zustimmend" beurteilt. Nur wenige Paragraphen gaben Anlass für Verbesserungsvorschläge, die teilweise in die Vorlage eingeflossen sind. Im Rahmen der Vernehmlassung wurde auch im Themenfeld der sozialen Sicherheit für Kulturschaffende Regelungsbedarf angemeldet. Der Regierungsrat ist jedoch der Auffassung, dass im Bereich der Vorsorge keine Sonderregelung getroffen werden kann.Das neue Kulturgesetz löst das Gesetz über die Förderung des kulturellen Lebens von 1968 ab. Der Aargauer Souverän hat vor vierzig Jahren in einer denkwürdigen Volksabstimmung eines der ersten Kulturgesetze in der Schweiz genehmigt. Das revidierte Kulturgesetz geht auf diesen Wandel ein und setzt auf Erneuerung und Kontinuität.