Kulturgesetz kann in Kraft treten
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Am 7. September ging die Referendumsfrist ungenutzt zu Ende
Am 8. Juni wurde die vom Grossen Rat des Kantons Aargau beschlossene Totalrevision des Kulturgesetzes im Amtsblatt publiziert. Die Referendumsfrist lief am Montag, 7. September 2009 ungenutzt ab.
Das vom Grossen Rat am 31. März 2009 verabschiedete total revidierte Kulturgesetz kann wie geplant am 1. Januar 2010 in Kraft treten. Weil das Referendum im Rahmen der gesetzlichen Frist nicht ergriffen wurde, kommt es nicht zu einer Volksabstimmung.
Mit dem neuen Kulturgesetz setzt der Kanton Aargau auf Kontinuität und auf Erneuerung. Insbesondere eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, Kulturinstitutionen von mindestens kantonaler Bedeutung mit Betriebsbeiträgen zu unterstützen. Neu sind auch die Kulturvermittlung und die ausserschulische Jugendarbeit gesetzlich verankert. Die Rechtssicherheit im Bereich Denkmalpflege und Archäologie ist verbessert, indem bisher auf Dekretsstufe geregelte Bestimmungen ins Gesetz aufgenommen wurden. Neu werden sich Gemeinden in bestimmten Fällen an archäologischen Grabungen beteiligen müssen. Das neue Gesetz übernimmt die bewährten und weiterhin sinnvollen Errungenschaften des alten Gesetzes aus dem Jahre 1968, insbesondere bleibt die Förderung des professionellen Kulturschaffens dem autonom entscheidenden Aargauer Kuratorium vorbehalten. Aufgehoben wird die Beschränkung der Kulturfördergelder auf höchstens ein Steuerprozent.