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Kultur soll für alle sein: Aargauer Kulturlegi :
60 kulturelle Institutionen beteiligen sich

Kultur soll allen Menschen zugänglich sein, auch jenen, die Sozialhilfe beziehen. Die in Zusammenarbeit von Gesundheitsdepartement und Erziehungsdepartements auf den 1. März geschaffene Kulturlegitimationskarte, die "Kulturlegi", erleichtert diesen Zugang zu 60 kulturellen Institutionen.

Kultur ist Teil des Lebens und sollte allen Menschen offen stehen, auch wenn die Geldmittel beschränkt sind. Diese Überzeugung führte zur Idee der Kulturlegi. Insgesamt 60 kulturelle Institutionen im ganzen Kanton Aargau, vom Kino über Kunst- und andere Museen bis hin zu Theatern und Musikveranstaltern haben den neuen Ausweis ermöglicht. Sie waren alle bereit, die finanziellen Kosten mitzutragen.

Die Kulturlegi wird auf Verlangen jedem Sozialhilfeempfänger und jeder Sozialhilfeempfängerin unentgeltlich vom örtlich zuständigen Sozialdienst ausgestellt. Zugleich erhalten sie eine Liste mit den möglichen Vergünstigungen. Der Ausweis ist persönlich und mit einer aktuellen Foto des Inhabers oder der Inhaberin versehen. Er ist ein Jahr gültig und kann jeweils um ein Jahr beim zuständigen Sozialdienst verlängert werden.

Die Kulturlegi soll zu einer festen Einrichtung im Kanton Aargau werden. Federführend ist der Kantonale Sozialdienst des Gesundheitsdepartementes, der in Zusammenarbeit mit weiteren kantonalen Ämtern bemüht ist, das vielfältige Angebot mit zusätzlichen Vergünstigungen zu erweitern. Auf der Wunschliste stehen die Ergänzung mit Weiterbildungsangeboten und im Sinne der Gesundheitsprävention ein erleichterter Zugang zu sportlicher Betätigung, wie verbilligte Eintritte in Schwimm- und Hallenbäder. Entsprechende Angebote nimmt der kantonale Sozialdienst gerne entgegen.

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