Kreditvorlage für die Miete von Räumlichkeiten der FHNW
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Fachhochschulcampus Brugg-Windisch wird bis 2013 fertiggestellt
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat eine Kreditvorlage für die Miete von Räumlichkeiten für die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) in den Neubauten auf dem Markthallenareal in Brugg-Windisch. Er beantragt einen jährlich wiederkehrenden Nettoaufwand von 115'000 Franken. Gleichzeitig informiert die Regierung umfassend über den Stand der Projekte Campus und Vision Mitte. Insgesamt kosten die verschiedenen Bauvorhaben den Kanton 125 Mio. Franken.
Brugg-Windisch ist der offizielle Sitz der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), alleiniger Standort der Hochschule für Technik und der aargauische Standort der Pädagogischen Hochschule und der Hochschule für Wirtschaft. Alle diese Hochschuleinrichtungen sollen ab 2010 in Brugg-Windisch und ab 2013 im Fachhochschulcampus konzentriert werden. Der Fachhochschulcampus wird aus fünf Elementen bestehen, aus den bisherigen Hallerbauten im Klosterzelg, dem Gebäude Nord, aus Räumlichkeiten in den Neubauten der HRS Hauser Rutishauser Suter AG auf dem Markthallenareal, dem renovierten Hauptgebäude der Klinik Königsfelden und einer gemeinsamen Sportanlage der Stadt Brugg und der FHNW.
Kosten für die kantonalen Projekte
Für die Sanierung des Laborgebäudes und der Aula-Mensa hat der Grosse Rat bereits einen Grosskredit von 27.4 Mio. Fr. bewilligt. Für die Sportanlage Mülimatt rechnet der Kanton exklusive Landerwerb mit Kosten von 16 Mio. Fr., für die Ersatzbauten der Psychiatrischen Dienste mit 52 Mio. Fr. und für die Sanierung des Hauptgebäudes Königsfelden mit 30 Mio. Fr. Für alle diese Projekte wird der Regierungsrat dem Grossen Rat die notwendigen Grosskredite in Einzelvorlagen beantragen.
Verkehrsprojekte von Kanton und Gemeinden
Der Fachhochschulcampus profitiert von der guten Erschliessung von Brugg-Windisch mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die bestehenden Verkehrsinfrastrukturen sind aber teilweise ungenügend, insbesondere für den Langsamverkehr sowie für einen attraktiven Umstieg zwischen Bus und Bahn. Die beiden Standortgemeinden und der Kanton planen deshalb verschiedene Massnahmen, welche das Umsteigen zwischen den verschiedenen Verkehrsmitteln erleichtern und die Verbindung für den Langsamverkehr verbessern sollen. Zu diesen Massnahmen gehören die Verlängerung und der Ausbau der Personenunterführungen, ein neuer Busterminal Süd, eine neue Erschliessungsstrasse für den Bahnhofplatz Windisch. In einer gesonderten Vorlage hat der Regierungsrat dem Grossen Rat zudem eine neue Führung des Autobahnzubringers ins Birrfeld unterbreitet.
Mietverträge für die Räumlichkeiten auf dem Markthallenareal
Für den ersten Ausbauschritt wird der Kanton Räumlichkeiten auf dem Markthallenareal mieten. Sie sind Teil einer multifunktionalen Grossüberbauung, welche die HRS Hauser Rutishauser Suter AG aus Frauenfeld im Rahmen einer Public Privat Partnership (PPP) erstellt. Der Kanton hat mit der HRS einen Vertrag abgeschlossen, welcher die Zusammenarbeit für die Projektermittlung, die Projektentwicklung und die Projektrealisierung sowie wesentliche Elemente des Mietvertrags regelt. Die HRS gewährt dem Kanton ein weitgehendes Mitspracherecht in allen Projektphasen.
Die FHNW hat für den gesamten Campus und insbesondere für die Räumlichkeiten auf dem Markthallenareal eine detaillierte Raumbestellung erstellt. Diese wurde vom Fachhochschulrat und vom Regierungsausschuss der vier Trägerkantone validiert.
Der Kanton vermietet die Räumlichkeiten auf dem Markthallenareal weiter an die FHNW. Diese entrichtet einen Mietzins, welcher bereits heute nach den speziellen Regelungen des Staatsvertrags berechnet werden kann.
Jährlicher Nettoaufwand von 115'000 Franken
Der Anlagewert für die gemieteten Räumlichkeiten wird auf 127 Mio. Fr. geschätzt, der Aufwand des Kantons für die Kapitalzinszahlungen, das Facility Management, die Rückstellungen für Sanierungen sowie die Eigenleistungen auf 8.345 Mio. Fr. Die FHNW wird dem Kanton einen Mietzins von 8.23 Mio. Fr. entrichten. Auf Grund des neuen Finanzrechts muss der Grosse Rat nur einen Kredit bewilligen, welcher dem Saldo von Aufwand und Einnahmen entspricht. Für das grosse Mietprojekt muss der Grosse Rat deshalb nur einem jährlich wiederkehrenden Kredit von 115'000 Fr. zustimmen.