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Krankenkassenprämien: Anstieg tiefer als erwartet :
Durchschnittliche Aargauer Monatsprämie liegt immer noch unter dem Mittel

Die Krankenkassenprämien für Erwachsene steigen im Aargau im Jahr 2012 durchschnittlich um 2,7 Prozent. Trotz dieses erneuten Anstiegs liegt die durchschnittliche Aargauer Monatsprämie für Erwachsene mit 360.41 Franken immer noch unter dem schweizerischen Mittel von 382.00 Franken.

Im kommenden Jahr steigen die Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Aargau um durchschnittlich 2,7 Prozent an (Vorjahr 7,6 Prozent). Mit diesem Anstieg liegt der Aargau über dem gesamtschweizerischen Mittel von 2,2 Prozent, er gehört aber auch nach dem Prämienaufschlag zu jenen Kantonen mit einer unterdurchschnittlichen Prämie. Diese beträgt für Erwachsene im kommenden Jahr 360.41 Franken (Gesamtschweiz 382.00 Franken). In der Grundversicherung variiert die Prämienbelastung für Erwachsene zwischen 298.90 und 449.40 Franken; junge Erwachsene bezahlen durchschnittlich 319.68 Franken; die Kinderprämie beträgt 84.58 Franken. Die Differenzen fallen dabei je nach Altersgruppe und Kasse unterschiedlich aus. Als Grund für die leicht überdurchschnittliche Prämienerhöhung im Kanton Aargau können die etwas höheren Kostenprognosen angenommen werden. Ein weiterer wichtiger Grund für die allgemeine Kostensteigerung ist die weiterhin anhaltende Mengenausweitung aufgrund der demografischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts.

Der Bund plant eine KVG-Änderung, die vorsieht, dass die in den Jahren zwischen 1996 und 2011 zu viel beziehungsweise zu wenig bezahlten Krankenkassenprämien innert sechs Jahren über die CO2-Abgabe, die via Krankenkassenprämien an die Bevölkerung rückvergütet wird, ausgeglichen wird. Grundlage für diesen Änderungsvorschlag und die Berechnung sind die neu nicht mehr publizierten sogenannten kantonalen Reservenquoten. Der Regierungsrat hat die KVG-Änderung klar abgelehnt und erachtet diese als unnötig. Vielmehr soll der Bund seine Aufsicht über die Krankenversicherer vermehrt wahrnehmen und insbesondere bei der Prämiengenehmigung entsprechend intervenieren. Im Weiteren fehlt nach Ansicht des Regierungsrats die rechtliche Grundlage für eine solch rückwirkende Korrektur. Für die Versicherten im Kanton Aargau hätte eine Annahme der vorgeschlagenen Gesetzesänderung markante Mehrkosten zur Folge.

Die Möglichkeiten des Kantons, den Kostenanstieg in der Grundversicherung kurzfristig zu dämpfen, sind vergleichsweise bescheiden. Bei den stationären Spitalkosten hat der Kanton ab dem Jahr 2012 einen gewissen Handlungsspielraum, indem er den Anteil der öffentlichen Hand festsetzt. Der Kanton Aargau hat diesen im Jahr 2012 bei den bisherigen 47 Prozent festgelegt. Die Versicherer ihrerseits gehen bei den stationären Spitalkosten für das Jahr 2012 im Durchschnitt von einer etwas höheren Kostensteigerung aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Grundversicherung ab dem Jahr 2012 durch die neue Spitalfinanzierung zusätzlich belastet wird, die Zusatzversicherung im Bereich ausserkantonale Wahlbehandlungen hingegen markant entlastet wird. Die durchschnittliche jährliche Prämienerhöhung im Kanton Aargau beträgt seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) rund 6,5 Prozent.

  • Departement Gesundheit und Soziales