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Krankenkassenprämien: Anstieg deutlich, aber unterdurchschnittlich :
Aargauer Monatsprämie liegt weiterhin unter dem schweizerischen Mittel

Die Krankenkassenprämien für Erwachsene steigen im Aargau im Jahr 2015 durchschnittlich um 3,8 Prozent. Damit liegt die durchschnittliche Aargauer Monatsprämie für Erwachsene mit 387.38 Franken deutlich unter dem schweizerischen Mittel von 411.84 Franken. Schwierig gestaltet sich die Einführung der Liste der säumigen Versicherten.

Im kommenden Jahr steigen die Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Aargau um durchschnittlich 3,8 Prozent an (Vorjahr: 2,5 Prozent). Mit diesem Anstieg liegt der Aargau unter dem gesamtschweizerischen Mittel von 4;0 Prozent und gehört weiterhin zu jenen Kantonen mit einer unterdurchschnittlichen Prämie. Diese beträgt für Erwachsene im kommenden Jahr 387.38 Franken (Gesamtschweiz: 411.84 Franken). In der Grundversicherung variiert die Prämienbelastung für Erwachsene zwischen 313.30 und 463.90 Franken; junge Erwachsene bezahlen durchschnittlich 355.41 Franken; die Kinderprämie beträgt 89.04 Franken.

Es können Prämien gespart werden

Diese Zahlen beziehen sich auf Versicherungen mit Einschluss der Unfalldeckung, der minimalen Franchise und ohne Berücksichtigung von besonderen Versicherungsmodellen. Wählt man ein besonderes Versicherungsmodell – wie beispielsweise ein Hausarztmodell oder Callmed-Modell –, so können in erheblichem Ausmass Prämien gespart werden, ohne gravierende Einbussen in der Gesundheitsversorgung hinnehmen zu müssen. Die tiefste Monatsprämie für Erwachsene mit einem Hausarztmodell beträgt verhältnismässig bescheidene 250.40 Franken. Die Differenzen zwischen den 47 im Kanton Aargau tätigen Krankenversicherern fallen deutlich aus. Dies zeigt, dass die "Jagd nach sogenannt guten Risiken" trotz der laufenden Verfeinerung des Risikoausgleichs nach wie vor stattfindet.

Viele Unsicherheiten in der Kostenentwicklung

Der grösste Kostenblock ist – gemäss der Prognose der Versicherer – der Bereich Spital stationär mit rund 26,1 Prozent der Gesamtkosten. Die Kassen prognostizieren dafür insgesamt Kosten von über 576 Millionen Franken, was pro versicherte Person rund 881.00 Franken pro Jahr entspricht. Per 1. Januar 2012 wurde die neue Spitalfinanzierung eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt beteiligen sich die Krankenkassen und die Kantone prozentual an den von den Versicherern ausgehandelten Tarifen. Im Kanton Aargau wird der Kantonsanteil im Jahr 2015 von 49 auf 51 Prozent steigen, was dem gesetzlichen Minimum entspricht. Im Zuge der neuen Spitalfinanzierung und des neuen Abrechnungssystems SwissDRG konnten sich viele Versicherer und Leistungserbringer nicht auf einen Tarifvertrag einigen. Die in der Folge davon durch den Regierungsrat festgesetzten Tarife wurden beim Bundesverwaltungsgericht angefochten und sind nach wie vor hängig. Bis diese Verfahren abgeschlossen sind, sind sowohl die Prognose als auch die Analyse der Kostenentwicklung im Bereich der stationären Spitalkosten mit relativ vielen Unsicherheitsfaktoren behaftet.

Mengenausweitung und medizinischer Fortschritt

Hauptgründe für die Kostensteigerung sind hauptsächlich bei der Mengenausweitung und dem medizinischen Fortschritt zu suchen. Tariferhöhungen hat es in den letzten Jahren nur wenige gegeben. In mehreren Bereichen wurden die Tarife gar gesenkt. Die durchschnittliche jährliche Prämienerhöhung im Kanton Aargau beträgt seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) rund 5,9 Prozent. Die Haushalte belasten diese Erhöhungen der Krankenkassenprämien sehr stark. Die Lohnentwicklung kann in den meisten Fällen mit dieser Kostensteigerung nicht mithalten. Um die Entwicklung der Kostensteigerung dämpfen zu können, braucht es Anstrengungen aller am System beteiligten Partner. Zu beachten gilt es dabei, dass durch eine konstruktive Zusammenarbeit und eine gemeinsame Zielsetzung die Ressourcen für die medizinischen Leistungen zu Gunsten der Patienten eingesetzt werden. Administrative Mehraufwände ohne einen entsprechenden Nutzen für die Patienten, Prämien- oder Steuerzahlenden müssen konsequent verhindert werden.

Vollzug ist auf vollständige Daten angewiesen

Ein neues Element ist die per 1. Juli 2014 eingeführte Liste der säumigen Versicherten. Sie soll nach dem Willen des Gesetzgebers eine bessere Zahlungsmoral bei den Versicherten bewirken und die Anzahl der Verlustscheine aus Krankenkassenausständen senken, an welchen sich der Kanton zu 85 Prozent beteiligen muss. Im Vollzug stösst das Instrument auf Schwierigkeiten. Nicht einfach gestaltet sich insbesondere der Datenaustausch zwischen den Krankenversicherungen und der Sozialversicherung Aargau (SVA). Konkret: Für eine wirkungsvolle Bewirtschaftung der Liste ist es vonnöten, dass die Versicherungen der SVA Betreibungen, aber auch allfällige Zahlungseingänge bereits Betriebener, die noch nicht auf der Liste der säumigen Versicherten figurieren, melden. Vor allem letzteres ist aber im Bundesrecht nicht geregelt, was zur Folge hat, dass nicht alle Krankenkassen die erforderlichen Daten liefern. Dies kann unter anderem dazu führen, dass Personen auf die Liste der säumigen Versicherten gesetzt werden, obwohl sie die offenen Forderungen innert der 30-tägigen Frist beglichen haben. Aufgrund der geschilderten Schwierigkeiten befindet sich denn auch erst eine dreistellige Zahl säumiger Versicherter auf der Liste. Dies, obwohl seit Anfang Juli 2014 7'700 Betreibungen in der Sache registriert wurden.

Es braucht mehr Kooperation der Krankenkassen

Die korrekte und effiziente Bewirtschaftung der Liste ist unter den erwähnten Umständen schwierig. Daher ergreift das DGS dringliche Massnahmen zur Verbesserung. Dabei geht es insbesondere um die Kooperation der Krankenkassen mit der SVA. In Zusammenarbeit mit der SVA wird das DGS deshalb das Gespräch mit den Krankenkassen führen, um den unbefriedigenden Zustand im Sinn der Gesetzgebung zu beseitigen. Konkret ist dafür zu sorgen, dass die richtigen Daten zur richtigen Zeit auf einheitliche Art und Weise von den Krankenkassen zur SVA gelangen, damit die Liste der säumigen Versicherten wie vorgesehen bewirtschaftet werden kann. Gleichzeitig sind auch Massnahmen auf Bundesebene nötig: Das DGS regt beim Bund an, mit einer Anpassung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) oder der Schaffung einer technischen Verordnung klare Leitlinien für alle Beteiligten zu schaffen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die notwendigen Prozesse bis Ende 2014 etabliert sind und die Liste der säumigen Versicherten ihre Wirkung vollständig entfalten kann.

Nur noch Notfallbehandlungen bezahlt

Die Liste der säumigen Versicherten im Kanton Aargau funktioniert folgendermassen: Wenn eine Krankenkasse eine versicherte Person betreibt, meldet die Kasse dies der SVA. Diese fordert die säumige Person mit einer 30-tägigen Frist zur Zahlung auf. Geht keine Zahlung ein, werden die von der Betreibung betroffenen Versicherten auf die Liste der säumigen Versicherten gesetzt. Das hat zur Folge, dass die Krankenkassen nur noch für Notfallbehandlungen aufkommen müssen. Weitere bezogene medizinische Leistungen werden erst bezahlt, wenn die ausstehenden Forderungen inklusive Betreibungskosten und Verzugszinsen vollständig beglichen sind. Ausgenommen von dieser Massnahme sind Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr sowie Versicherte, die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV oder Sozialhilfe beziehen.

  • Departement Gesundheit und Soziales