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Kraftwerk Rupperswil-Auenstein: Grünes Licht für Auenschutz :
Erfolgreiche Restwasser-Verhandlungen zwischen SBB und Baudepartement

Der Vorsteher des Baudepartements, Regierungsrat Peter C. Beyeler, hat namens des Regierungsrates den neuen Vertrag mit den SBB über die Nutzung des Kraftwerks Rupperswil- Auenstein unterschrieben. Damit können die Anforderungen an den Auenschutzpark Rohr-Rupperswil erfüllt werden.

Im Jahre 1919 machte der Bundesrat im Aargau zum einzigen Mal von seinem verfassungsmässigen Recht Gebrauch, eine Gewässerstrecke für die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) in Anspruch zu nehmen. Dies ermöglichte den SBB damals, das Kraftwerk Rupperswil-Auenstein (KRA) zu bauen. Eine solche Inanspruchnahme des Bundes unterscheidet sich wesentlich von einer Wassernutzungskonzession, welche vom Kanton erteilt wird.

Die Einzelheiten dieser Inanspruchnahme sind in einem Vertrag von 1926 zwischen den SBB und dem Kanton Aargau geregelt. Dieser wurde im März 2001 vom Kanton Aargau vorsorglich auf den 25. März 2006 (entspricht einer 80-jährigen Laufzeit) gekündigt, um die Voraussetzungen für ein neues Vertragswerk zu schaffen, welches den heutigen Anforderungen der Gesetzgebung entspricht. Seither wurden zwischen den SBB und dem Baudirektor intensive Verhandlungen geführt, deren wichtigstes Ergebnis die sukzessive Erhöhung der Restwassermenge bis ins Jahr 2008 von 5 auf max. 25 m3/s darstellt. Das neue Restwasserregime ist flexibel und berücksichtigt saisonale Vorgaben. Zudem wurde vereinbart, dass der Kanton Aargau mit Beiträgen der SBB ein Umgehungsgewässer realisiert.

Die Erhöhung der Restwassermenge beim Kraftwerk Rupperswil-Auenstein ist entscheidender Faktor bei der Realisierung eines Auenschutzparks an der Aare. Das Aargauer Stimmvolk hat 1993 der Realisierung eines Auenschutzparkes in der Grösse von einem Prozent der Kantonsfläche mit grosser Mehrheit zugestimmt. Die Erhöhung der Restwassermenge unterhalb von Staustufen wird vom Bundesgesetz vorgeschrieben, der Umsetzungszeitpunkt steht jedoch in der politischen Diskussion. Mit dem Vertrag konnte nun für das Kraftwerk Rupperswil-Auenstein der Umetzungstermin auf das Jahr 2006 verbindlich festgelegt werden. Der Kanton Aargau kann damit den Auenschutzpark gemäss Programm realisieren.

Mit der Erhöhung der Restwassermenge wird für den Kraftwerksbetreiber in Rupperswil-Auenstein der Bau einer Dotierturbine in der bestehenden Stauanlage interessant. Im Sinne einer effizienten Nutzung der Wasserkraft wird dieses Projekt vom Kanton Aargau unterstützt.

Das Resultat der Verhandlungen ist ein Kompromiss zwischen ökologischen und ökonomischen Vorgaben. Die Inanspruchnahme der SBB AG endet per 2018 und wird dann in eine normale Konzession überführt.

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