Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Kostenloses Personalrekursgerichtsverfahren für Staatspersonal :
Grossratskommission stimmt Personalgesetz zu

Die Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) genehmigt in erster Beratung die Änderung des Gesetzes über die Grundzüge des Personalrechts (Personalgesetz).

Die Kommission AVW hat an ihrer Sitzung vom 19. August 2011 der Änderung des Personalgesetzes einstimmig zugestimmt. Durch die Änderungen des Personalgesetzes sollen Entwicklungen in den letzten Jahren auch rechtlich nachvollzogen werden. Zudem sollen auch bereits beschlossene Änderungen juristisch umgesetzt werden. Analog dem Verfahren vor Arbeitsgericht soll für Mitarbeitende des Kantons Aargau sowie für Lehrpersonen das Verfahren bei personalrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 30'000 Franken kostenlos sein.

Die Kommission lehnte einen Antrag zum Personalgesetz ab, der im Leitbild für die Personalpolitik zwingend eine Leistungskomponente verlangte. Hingegen stimmte die Kommission dem Antrag zu, dass im Leitbild neben personalpolitischen Entwicklungsstrategien auch entsprechende Ziele festgehalten werden sollen. Mit dem Vorschlag des Regierungsrats, dass das personalpolitische Leitbild nicht mehr dem Grossen Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt werden muss, ist die Kommission AVW einverstanden.

Der Grosse Rat behandelt die Vorlage voraussichtlich am 13. September 2011.

  • Grosser Rat