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Konzept für den Aargau nicht akzeptabel :
Kanton Aargau nimmt zum gekröpften Nordanflug Stellung

Das gestern vorgestellte Gesuch zum gekröpften Nordanflug lässt aufhorchen, denn dahinter kann ein grundsätzlicher Konzeptentscheid der Unique für eine einseitige Nord- und Westausrichtung des Flughafens stehen. Dieser hätte für den Aargau gravierende Auswirkungen, die nicht tolerierbar wären. Solche Entscheide sind auf Bundesebene im anlaufenden Verfahren zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) zu behandeln, bevor das Gesuch der Unique behandelt wird.

Das gestern von der Unique vorgestellte Gesuch für die Einführung des gekröpften Nordanfluges auf Sicht mag auf den ersten Blick akzeptabel erscheinen. Laut Unique ist dies jedoch der erste Schritt, um künftig sämtliche Anflüge während den deutschen Sperrzeiten, dies sind ungefähr 20% aller Landungen, in den Norden und in den Aargau zu verlegen. Mit diesem inakzeptablen Konzept könnten in diesen Stunden keine Nordstarts mehr erfolgen. Da nicht anzunehmen ist, dass auf diese Starts verzichtet werden kann, müsste mit diesem Konzept im Weiteren eine Bündelung der Starts Richtung Westen zu erwarten sein. Diese Konsequenzen sind nicht aufgezeigt. Die einseitige Ausrichtung auf Norden und Westen hätte für das Kurgebiet in Zurzach, aber insbesondere auch auf das Limmattal und die Wohngebiete auf dem Mutschellen gravierende Auswirkungen. Dies kann vom Kanton Aargau nicht akzeptiert werden.

Diese Ausrichtung des Flugverkehrs im Gesuch aufzunehmen wurde von der Unique ohne weitere Absprachen mit den Betroffenen gefällt. Dies zu einem Zeitpunkt, in welchem auf Bundesebene die Arbeiten für den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) gerade wieder aufgenommen werden. Ein Entscheid der Rekurskommission vom Dezember 2004 bestätigt, dass am Flugbetrieb gemäss vorläufigem, bis heute noch nicht genehmigten Betriebsreglement, keine unerzwungenen Änderungen vorgenommen werden dürfen, solange das SIL-Objektblatt nicht vorliegt. Das ist noch nicht der Fall. Zudem steht eine Stellungnahme des Zürcher Regierungsrates zum Projekt RELIEF, welches im Gegenteil vermehrte Anflüge von Osten vorsieht, noch aus. In dieser Situation ist der Bund nun gefordert. Der Aargau erwartet, dass er für einen fairen SIL-Prozess sorgt und die Interessen aller Betroffenen aufnimmt. Das Schaffen eines "fait accompli" durch einen ersten Ansatz eines gekröpften Nordanfluges muss klar zurückgewiesen werden.

Im SIL-Verfahren fordert der Aargau zusammen mit den Nachbarkantonen Schaffhausen und Thurgau eine faire Verteilung der Belastungen, also ein Rotationssystem, welches jeder Region Ruhephasen gewährt. Anflüge aus Süden und Osten sind zwingender Bestandteil dieses Gesamtsystems. Den Einbezug einer geringen Anzahl von gekröpften Nordanflügen will der Baudirektor nicht ausschliessen. Um eine Verlässlichkeit wieder herzustellen, ist auch eine Plafonierung der Anzahl Flugbewegungen notwendig, der die wirtschaftsrelevanten Anforderungen zu erfüllen vermag. Diese ist so anzusetzen, dass für den Flughafen ein qualitatives Wachstum gewährleistet ist.

Im Weiteren fordert der Baudirektor, dass zur Begrenzung der Gesamtlärmbelastung sämtliche An- und Abflugrouten zu optimieren sind und Alternativen geprüft werden müssen. Dazu hat das Baudepartement eine optimierte Variante des Südanfluges vorgestellt, welche nördlich von Gockhausen auf den Leitstrahl der Piste 34 geführt. Mit dieser Variante könnte die Lärmbelastung für die Bevölkerung der beiden Zürichseeufer eliminiert, und jene auf dem Pfannenstiel massiv reduziert werden. Nachdem die Armee den Flughafen Dübendorf aufgibt, muss auch der Anflug auf die Piste 32 wieder ernsthaft geprüft werden.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt