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Kontrollinterval für selten benutzte Feuerungen und Cheminées wird ausgedehnt :
Neue Weisung zur Kontrolle kleiner Holzfeuerungsanlagen tritt per 1. Februar 2013 in Kraft

In Zusammenarbeit mit dem Aargauer Kaminfegermeisterverband und der Aargauer Gemeindeammännervereinigung hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) die Weisung zur Kontrolle von kleinen Holzfeuerungsanlagen überarbeitet. Wesentlichste Neuerung ist die Ausdehnung des Kontrollintervalls für selten benutzte Feuerungen und Cheminées auf bis zu 10 Jahre.

Zum Glück sind wir in diesem Winter bis jetzt von einer hartnäckigen Inversionslage und damit von einer extrem hohen Feinstaubbelastung verschont geblieben. Denn Feinstaub belastet nicht nur die Umwelt, er ist auch gesundheitsschädigend. Das Bundesamt für Umwelt schätzt, dass 16% des jährlich in der Schweiz emittierten Feinstaubs aus Holzfeuerungen stammen. Die kontinuierlichen Immissionsmessungen des Feinstaubs (PM10) zeigen, dass sich dieser Anteil im Winterhalbjahr je nach Wetterlage und Region im Kanton Aargau auf bis zu 75% erhöhen kann. Eine wesentliche Feinstaubemissionsquelle sind dabei die 60'000 bis 70'000 so genannt kleinen Holzfeuerungsanlagen (Feuerungen und Cheminées mit einer Wärmeleistung bis 70 KW), welche bei uns mehr oder weniger regelmässig betrieben werden.

Für die Kontrolle dieser Anlagen sind im Kanton Aargau die Gemeinden verantwortlich. Um die Kontrollen noch kundenfreundlicher zu gestalten, hat die Abteilung für Umwelt des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) gemeinsam mit der Gemeindeammännervereinigung des Kantons Aargau und dem Aargauer Kaminfegermeisterverband die Weisung zur Kontrolle dieser kleinen Holzfeuerungen aus dem Jahr 2009 überarbeitet. Neu müssen nicht mehr alle Anlagen einer regelmässigen Kontrolle unterzogen werden – für selten benutzte Feuerungen und Cheminées wurde das Kontrollintervall auf bis zu 10 Jahre ausgedehnt. Zudem soll das Brennstofflager nur bei Verdacht auf Verwendung von unzulässigem Brennstoff kontrolliert werden. Die neue Weisung tritt am 1. Februar 2013 in Kraft.

Unverändert steht hingegen die Beratung der Bevölkerung im Zentrum: Denn wer richtig (von oben) feuert, kann seine Feinstaubemissionen halbieren! Wer zusätzlich den richtigen Brennstoff verwendet, leistet einen weiteren Beitrag an den Klima- und Umweltschutz.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt