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Konsultation zur Umsetzung der neuen SKOS-Richtlinien ist gestartet :
Gemeinden, Parteien und ausgewählte Drittorganisationen zur Stellungnahme eingeladen

Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) führt zur Umsetzung der neuen Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) im Kanton Aargau eine Konsultation durch. Bisher gelten für die Bemessung der materiellen Hilfe die SKOS-Richtlinien von 2004 mit einigen kantonsspezifischen Abweichungen. Künftig sollen die neuen SKOS-Richtlinien zur Anwendung kommen.

Die SKOS-Richtlinien machen Vorgaben zur Berechnungsweise und zur Festlegung des Unterstützungsbudgets beim Bezug von Sozialhilfeleistungen. Ziel ist die möglichst einheitliche Ausrichtung von Sozialhilfe in der Schweiz. Die Richtlinien dienen einerseits der Rechtssicherheit und – wegen fehlender bundesrechtlicher Vorgaben – der Rechtsgleichheit für Sozialhilfebeziehende und verhindern einen negativen Standortwettbewerb.

Die SKOS-Richtlinien wurden per 1. Januar 2016 durch die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe umfassend revidiert, von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren genehmigt und den Kantonen zur Anwendung empfohlen. Der Regierungsrat hat das Departement Gesundheit und Soziales mit der Durchführung eines Konsultationsverfahrens zur Übernahme der neuen SKOS-Richtlinien beauftragt. Auf Basis der Resultate der Konsultation sollen mögliche Ausnahmeregelungen festgelegt werden, die trotz genereller Anwendbarkeit der neuen SKOS-Richtlinien möglich sind. Die Konsultation fokussiert deshalb auf diejenigen Punkte der SKOS-Richtlinien, welche von der heutigen Gesetzgebung im Kanton Aargau abweichen.

Anlass für die geplante Revision der SKOS-Richtlinien war einerseits die Tatsache, dass die letzte Totalrevision mit Einführung der neuen Anreizelemente zehn Jahre zurückliegt und nun die Erfahrungen damit ausgewertet werden konnten. Andererseits reagierte die SKOS mit der Vernehmlassung auf Kritik an den SKOS-Richtlinien und die Höhe der Sozialhilfe allgemein.

Entscheidungshilfe und erhöhte Rechtssicherheit

Die hauptsächlichen Änderungen in den neuen SKOS-Richtlinien umfassen:

  • Der Grundbedarf wird bei Haushalten ab sechs Personen um 76 Franken pro Person/Monat reduziert.
  • Die Ansätze für junge Erwachsene bis 25 Jahre mit eigenem Haushalt werden von heute 986 Franken gemäss aktuellen SKOS-Richtlinien um 20 Prozent auf 789 Franken reduziert.
  • Die Sanktionsmöglichkeiten werden in schwerwiegenden Fällen auf 30 Prozent erhöht. Dabei besteht eine Bandbreite von 5 bis 30 Prozent.
  • Mit der Integrationszulage (IZU) werden Leistungen anerkannt, welche die Chancen auf eine erfolgreiche Integration erhöhen oder erhalten. Die Minimale Integrationszulage (MIZ) wird abgeschafft.

Die SKOS-Richtlinien vom 1. Januar 2016 bilden die Vielfalt von Fragestellungen ab, die sich aus der Komplexität von individuellen Lebenssituationen ergeben können, wodurch fachliche Entscheidungen der Sozialbehörden vereinfacht werden. Die SKOS-Richtlinien erfüllen damit nicht zuletzt auch die Funktion einer Entscheidungshilfe in der Einzelfallbeurteilung. Durch detailliertere Regelungen werden Anwendung und Vollzug der Sozialhilfegesetzgebung für die Sozialbehörden erleichtert, was letztlich auch zu erhöhter Rechtssicherheit führt.

Kantonsspezifische Ausnahmeregelungen

Mit der Durchführung eines Konsultationsverfahrens prüft der Kanton Aargau Ausnahmeregelungen zu den SKOS-Richtlinien 2016, insbesondere im Zusammenhang mit dem Grundbedarf, den Regelungen bei jungen Erwachsenen, den Anreizelementen, den situationsbedingten Leistungen, der Haftpflicht- und Hausratversicherung, den Betriebskosten von Motorfahrzeugen sowie der Rückerstattung. Zudem soll eine Diskussion im Zusammenhang mit der Rückerstattungspflicht bei milderen Kindesschutzmassnahmen ermöglicht werden. Über die finanziellen Auswirkungen einer Übernahme der SKOS-Richtlinien 2016 sind aufgrund von unterschiedlichen, nicht beeinflussbaren Faktoren zum heutigen Zeitpunkt keine abschliessenden Aussagen zu machen. Aufgrund der für alle sozialhilfebeziehenden Personen geltenden tieferen Beträge für den Grundbedarf werden die Sozialhilfeausgaben der Gemeinden jedoch leicht sinken.

Einbezug der Gemeinden bei der Auswertung

Zur Konsultation über die Umsetzung der neuen SKOS-Richtlinien beziehungsweise möglicher Varianten eingeladen wurden die Aargauer Gemeinden, Parteien und ausgewählte Drittorganisationen. Mit der Konsultation strebt der Regierungsrat eine breit geführte Diskussion über den Reformbedarf in der Sozialhilfe an und will sich mit den Kritikpunkten fachlich auseinandersetzen. Die SKOS-Richtlinien sollen durch die Konsultation politisch stärker abgestützt werden. Nach Abschluss des Konsultationsverfahrens am 31. Mai 2016 werden die Resultate durch eine Arbeitsgruppe mit Teilnehmenden des Kantons, der Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau, des Verbands Aargauer Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber, des Verbands Aargauer Gemeindesozialdienste und der Finanzfachleute Aargauer Gemeinden ausgewertet. Der Regierungsrat soll den bereinigten Bericht und die nötigen Anpassungen in der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung im 4. Quartal 2016 beschliessen. Die SKOS-Richtlinien 2016 mit den kantonsspezifischen Ausnahmeregelungen sollen per 1. Januar 2017 in Kraft treten.

  • Departement Gesundheit und Soziales