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Konsequente Umsetzung der Flankierenden Massnahmen im Kanton Aargau :
Jahresbericht 2014 zum Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und des Schwarzarbeitsgesetzes im Kanton Aargau

Die Unternehmen, die 2014 überprüft wurden, halten die Lohn- und Arbeitsbedingungen mehrheitlich ein. Dafür setzt sich der Kanton Aargau ein und ahndet Gesetzesverstösse konsequent. Dank regelmässigen Schwarzarbeitskontrollen konnten im letzten Jahr wiederum zahlreiche Gesetzesverstösse aufgedeckt und strafrechtlich geahndet werden.

2014 hat das Amt für Migration und Integration (MIKA) 100 Verwaltungsbussen (2013: 101) und 374 Mahnungen (2013: 375) wegen Meldepflichtverstössen sowie 103 Verwaltungsbussen (2013: 88) wegen Verstössen gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen ausgesprochen. Vier (2013: 2) Entsendebetrieben wurde wegen schwerwiegender Verstösse gegen verbindliche Mindestlöhne ein Dienstleistungsverbot für die Schweiz auferlegt.

Unternehmen halten sich an flankierende Massnahmen

In Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag hat die Tripartite Kommission (TPK) die Aufgabe, den Arbeitsmarkt zu beobachten und die orts- und branchenüblichen Löhne festzulegen. Mit 2'742 (2013: 2'571) Personenkontrollen in 632 (2013: 788) Betrieben hat der Kanton Aargau die mit dem Bund vereinbarten Kontrollvorgaben leicht übertroffen. Bei 314 (2013: 321) ausländischen Entsendebetrieben wurden 1'192 (2013: 985) Arbeitnehmende überprüft. Bei 80 (2013: 104) ausländischen Betrieben wurde ein schriftliches Verständigungsverfahren wegen zu tiefen Löhnen durchgeführt. 74 Verfahren konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Die betroffenen Unternehmen haben die geforderten Nachzahlungen an die Arbeitnehmenden für den Arbeitseinsatz im Kanton Aargau nachgewiesen. Sechs (2013: 10) Verständigungsverfahren sind gescheitert. Die TPK hält fest, dass die Unternehmen grundsätzlich bemüht sind, sich korrekt zu verhalten. Wie schon in den vergangenen Jahren haben auch 2014 die flankierenden Massnahmen ihre Wirkung entfaltet. Dies zeigt sich nicht nur in der grossen Anzahl erfolgreicher Verständigungsverfahren, sondern auch darin, dass die allermeisten sanktionierten Unternehmen die auferlegten Bussen begleichen.

In folgenden Fokusbranchen wurde 2014 eine flächendeckende Lohnerhebung durchgeführt: Abfall und Recycling, Detailhandel mit Büchern, Schreibwaren / Bürobedarf, Elektronik sowie Möbeln / Einrichtungsgegenständen / Hausrat. Zusätzlich wurden 67 Anstellungsverhältnisse in der Hauswirtschaft überprüft. Sämtliche Fokusbranchen wurden von der TPK aufgrund der Auswertung der deklarierten Löhne als grundsätzlich unproblematisch eingestuft. Da ein in der Abfall- und Recyclingbranche tätiger Betrieb jedoch mit zahlreichen Löhnen aufgefallen ist, die mehr als 15 Prozent unter dem Wert des statistischen Median- bzw. Zentralwerts – und damit unter der Orts- und Branchenüblichkeit – liegen, hat die TPK bei diesem Betrieb ein Verständigungsverfahren eingeleitet. Dieses hat inzwischen ergeben, dass die spezifische Tätigkeit der betroffenen Personen in diesem Unternehmen nicht als branchentypisch zu qualifizieren ist. Das Verfahren wurde deshalb eingestellt.

Für die Kontrollen in Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag sind die paritätischen Berufskommissionen verantwortlich. Der Verein "Arbeitsmarktkontrolle Bau Aargau" (AMKB), an welchen die Kontrollen von aus dem Ausland in die Schweiz entsandten Arbeitnehmenden für 13 Gewerbebranchen delegiert sind, hat 2014 2'111 Personen in 686 Betrieben kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass bei rund 200 Firmen die Lohnzahlungen nicht korrekt waren. Bei über 80 Prozent dieser Betriebe wurden die Lohnnachzahlungen problemlos vorgenommen.

Dokumentationspflicht für ausländische selbstständige Dienstleistungserbringer

Das Inspektorat des MIKA hat in Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag 106 (2013: 90) ausländische selbstständige Dienstleistungserbringer einer Prüfung unterzogen. In 23 (2013: 6) Fällen ist der Nachweis der selbstständigen Erwerbstätigkeit misslungen.

Die AMKB hat in den Gewerbebranchen mit allgemein verbindlich erklärtem GAV 46 ausländische Selbstständige überprüft. Ausländische Dienstleistungserbringer, die sich auf Selbstständigkeit berufen, müssen seit dem 1. Januar 2013 den Kontrollorganen bei einer Kontrolle am Arbeitsort die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente vorweisen können. Das MIKA hat wegen leichter Verletzung der Dokumentationspflicht 112 (2013: 97) Verwaltungsbussen ausgesprochen. Bisher musste kein Arbeitsunterbruch wegen einer schwerwiegenden Verletzung angeordnet werden. Scheinselbstständigkeit führt zu Wettbewerbsverzerrungen. Zudem werden scheinselbstständige Personen nicht von arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Schutznormen erfasst.

Mehr gemeldete Erwerbstätige bis 90 Tage aus EU- und EFTA-Staaten

Die Anzahl der gemeldeten Erwerbstätigen aus EU- und EFTA-Staaten hat 2014 mit 40'301 (2013: 37'766) erneut deutlich zugenommen. Diese können maximal 90 Tage ohne Bewilligung in der Schweiz arbeiten. Der Anstieg betrifft insbesondere die aus dem Ausland in die Schweiz entsandten Arbeitnehmenden (+ 9,6 Prozent gegenüber 2013) und die selbständigen grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringer (+ 8,9 Prozent), aber auch die kurzfristigen Stellenantritte bei einem Schweizer Arbeitgeber (+ 0,3 Prozent).

Schwarzarbeit: zahlreiche Verstösse aufgedeckt

Auch 2014 hat das Inspektorat des MIKA eine Vielzahl an Schwarzarbeitsverdachtsmeldungen von anderen Behörden und Organisationen sowie aus der Bevölkerung bekommen. Es wurden 666 Schwarzarbeitskontrollen durchgeführt (2013: 611). Schwerpunktmässig wurde im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, im verarbeitenden Gewerbe und im Gastgewerbe kontrolliert. Rund 1'400 (2013: 1'100) Personen wurden durch das kantonale Kontrollorgan überprüft. Der Anteil der Schwarzarbeitskontrollfälle, welche aufgrund eines Verdachtsmoments bezüglich Nichteinhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht an die zuständige Spezialbehörde weiterleitet wurden, liegt mit 21,8 Prozent leicht über dem Niveau der Vorjahre (2013: 17,8 Prozent). 107 rechtskräftige Strafentscheide der Staatsanwaltschaft liegen im Bereich des Ausländerrechts vor.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres