Konkurrenten hinterfragen Vergabeentscheid Regionalbus Wiggertal
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Zwei nicht berücksichtigte Anbieter haben eine anfechtbare Verfügung verlangt
Zwei bei der Vergabe der Transportleistungen des Regionalbus Wiggertal nicht berücksichtigte Anbieter haben beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine anfechtbare Verfügung verlangt.
Die Kantone Aargau und Luzern, das Bundesamt für Verkehr und der Regionalverband Wiggertal - Suhrental (RVWS) als Besteller haben im Januar der Arbeitsgemeinschaft SBB AG / BDWM Transport AG den Auftrag für den Betrieb des Regionalbus Wiggertal ab Mitte Dezember 2004 erteilt. Dies war das Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung, die 2003 durchgeführt wurde.Zwei bei der Vergabe nicht berücksichtigten Anbieter haben beim UVEK fristgerecht eine anfechtbare Verfügung verlangt. Dies ist für sie die Grundlage für ein allfälliges Beschwerdeverfahren. Das UVEK hat die Besteller eingeladen, zu den vorgebrachten Einwänden Stellung zu nehmen. Ob es anschliessend zu einem Beschwerdeverfahren kommt, steht zurzeit noch nicht fest. Beschwerdeinstanz wäre der Bundesrat.Für die Kantone Aargau und Luzern, das Bundesamt für Verkehr und den Regionalverband Wiggertal - Suhrental (RVWS) hat die zeitgerechte Umsetzung des neuen Fahrplans in der Region Zofingen / Reiden hohe Priorität. Liegt innert nützlicher Frist kein rechtskräftiger Vergabeentscheid vor, so werden sie für die Sicherstellung des Betriebes eine befristete Übergangslösung treffen.