Kommissionsberatung zum Baugesetz erfolgreich beendet
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Die Kommission UBV stimmte dem revidierten Baugesetz in 2. Beratung zu
Die Kommission Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) hat die aufgrund der Prüfungsaufträge erfolgten Anpassungen im Baugesetz eingehend diskutiert. Bei einem Paragraphen wurde eine Ergänzung beschlossen. Ansonsten genehmigte die Kommissionsmehrheit die Baugesetzrevision in 2. Beratung gemäss Vorlage.
Die grossrätliche Kommission UBV hat an ihrer Sitzung vom 8. Januar 2009 unter dem Vorsitz von Erwin Berger (Boswil) die regierungsrätliche Vorlage zur Revision des Baugesetzes in 2. Beratung genehmigt. Nach wie vor umstritten waren die Einführung eines regionalen Sachplans und die Mehrwertabgabe. Eingehend diskutiert wurden zudem Paragraphen zur Parkfelderanzahl und Gestaltung sowie die Landstellungspflicht der Bezirkshauptorte.
Regionaler Sachplan und Mehrwertabgabe
Der regionale Sachplan als neues Instrument zur Aufwertung der regionalen Zusammenarbeit wurde erneut in Frage gestellt. Von Seiten Kanton konnte überzeugend dargelegt werden, wie wichtig der Sachplan für die regionale Entwicklung ist. In Bezug auf die finanzielle Unterstützung der Entwicklungsprojekte durch den Bund ist die Einführung eines für die Behörden verbindlichen Planungsinstruments unabdingbar. Erwartungsgemäss meldeten sich auch die Gegner einer Mehrwertabgabe nochmals zu Wort und forderten die Ablehnung des entsprechenden Paragraphen. Die in der 1. Beratung etwas abgemilderte Mehrwertabgabe wurde jedoch von der Kommissionsmehrheit weiterhin unterstützt. Für die Mehrwertabgabe besteht ein gesetzliches Grundpfandrecht. Der Ergänzungsantrag, wonach die Gemeinde die Schuldpflicht umgehend im Grundbuch anmerken lassen muss, wurde angenommen.
Parkfelderanzahl und Gestaltung sowie Landstellungspflicht
Der Gesetzestext zur Parkfelderanzahl und Gestaltung wurde angepasst respektive präzisiert. Neu wird deutlich hervorgehoben, dass die mehrgeschossige Bauweise nur grössere Parkierungsanlagen betrifft. Details werden auf Verordnungsstufe geregelt. Der entsprechende Verordnungstext wurde der Kommission vorgelegt und diskutiert. Der Prüfungsauftrag, wonach die Landstellungspflicht der Bezirkshauptorte gestrichen werden soll, führte zu keiner Anpassung im Gesetz. Der Regierungsrat führte aus, dass diese Frage gesamtheitlich geprüft und im Rahmen der Organisationserlasse über die dezentrale kantonale Verwaltung und Justiz diskutiert werden sollte. Die Kommissionsmitglieder verzichteten nach den Ausführungen darauf, einen Streichungsantrag zu stellen.
Bei der Schlussabstimmung zur 2. Beratung befürwortete eine komfortable Mehrheit der Kommission die Teilrevision des Baugesetzes. Im Grossen Rat wird die Vorlage voraussichtlich im März 2009 beraten.