Kommissionsberatung zu den Änderungen zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht für die 1. Beratung abgeschlossen
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Nichtständige Kommission (NIKO KBüG) für zehnjährige Wartefrist nach Sozialhilfebezug
Die Nichtständige Kommission (NIKO KBüG) hat Änderungen des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes beraten. Die Prüfung der staatsbürgerlichen Kenntnisse soll Zulassungswirkung erlangen und die Wartefrist nach einem Sozialhilfebezug soll von drei auf zehn Jahre erhöht werden. Die NIKO KBüG hat die Änderungen genehmigt.
Die Prüfung der staatsbürgerlichen Kenntnisse soll vor der Einreichung des Einbürgerungsgesuchs absolviert werden. Damit erlangt dieser Staatskundetest Zulassungswirkung. Diesen Zulassungsbedingungen haben die Mitglieder der NIKO KBüG uneingeschränkt zugestimmt. Allerdings gab das im Zuge des Verfahrens vorgesehene kommunale Einbürgerungsgespräch zu Diskussionen Anlass. Dem regierungsrätlichen Vorschlag wurde schliesslich grossmehrheitlich zugestimmt. Die unterliegende Minderheit verlangt sprachliche Präzisierungen.
Wartefrist nach Sozialhilfebezug
Das Erfordernis der Teilnahme am Wirtschaftsleben ist nur erfüllt, wenn während einer zu bezeichnenden Frist keine Sozialhilfe bezogen oder diese vollständig zurückerstattet worden ist. Das neue Bürgerrechtsgesetz sieht eine Frist von drei Jahren vor, ermöglicht aber den Kantonen eine Verschärfung dieser Frist. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder folgt dem regierungsrätlichen Vorschlag (der den Auftrag der im Juni 2017 überwiesenen Motion erfüllt) und passt die Wartefrist auf zehn Jahre an. Die Minderheit folgt der Kompromisslösung von fünf Jahren, wie sie im Anhörungsverfahren mehrfach angeregt wurde.
Motion als Anstoss
Das totalrevidierte Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsgesetz, BüG) ist auf den 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Bereits im Jahre 2017 wurden in Hinblick auf die Totalrevision des Bundesgesetzes Anpassungen des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes beraten, allerdings dann durch den Grossen Rat verworfen. Zwei Themen der damaligen Diskussionen wurden mit einer Motion (17.167) erneut aufgegriffen. Die Motion forderte zeitnah eine revidierte kantonale Regelung mit den vom Grossen Rat angenommenen Anträgen.
Die 1. Lesung im Grossen Rat ist voraussichtlich im Dezember 2018 geplant.