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Kommissionsanträge zum Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2014–2017 :
Budget 2014 um rund eine Million Franken entlastet

Die Kommission KAPF hat den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2014–2017 beraten und beantragt Ausgabenkürzungen im Budget 2014 um zirka eine Million Franken. Die Einkommensgrenze für die Prämienverbilligung soll ab 2015 angehoben werden. Die Kommission bestätigte den Kantonssteuerfuss auf dem heutigen Niveau und das Staatspersonal soll 0,5 Prozent mehr Lohn erhalten.

Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) hat den Aufgaben- und Finanzplan 2014–2017 zuhanden des Grossen Rats vorberaten. In den nächsten Jahren kommen Sparmassnahmen im Rahmen der Leistungsanalyse auf den Kanton zu, um das Ausgabenwachstum auf das Wachstum der Einnahmen zu beschränken und auch künftig ausgeglichene Voranschläge verabschieden zu können. Aus diesem Grund haben die KAPF und die Fachkommissionen das Budget 2014 und die Planjahre 2015–2017 kritisch begutachtet. Eine Kommissionsminderheit befürchtet negative Folgen von Sparmassnahmen und würde den Fokus lieber verstärkt auf einnahmenseitige Massnahmen legen. Die Kommissionsmehrheit stellt sich aber hinter den von der Regierung eingeschlagenen Weg um den Staatshaushalt im Gleichgewicht zu halten und schlägt weitere Massnahmen vor. So sollen im Budget 2014 Fördermittel und Betriebsbeiträge im Bereich Kultur nicht erhöht, sondern auf dem Stand 2013 belassen werden. Einzelne Stellenbegehren werden abgelehnt und ein Teil der Aufwertung für Standplätze für Fahrende soll verschoben werden. Dies führt zu einer kurzfristigen Entlastung im Budgetjahr von rund einer Million Franken. Die Kantonssteuer von 94 Prozent und die Spitalsteuer von 15 Prozent bleiben auf dem gleichen Stand wie im laufenden Jahr.

Kleinkredit zur Freiwilligenarbeit abgelehnt

Der Kanton Aargau hat mit dem Verein BENEVOL Aargau eine Leistungsvereinbarung bis Ende 2012 abgeschlossen. Der Verein koordiniert die Freiwilligenarbeit in den Bereichen Nachbarschaftshilfe und Angehörigenentlastung im Kanton. Der neue Leistungsvertrag sieht vor, den Verein jährlich mit 200'000 Franken zu unterstützen. Die KAPF beantragt, den in der Botschaft Zusatzfinanzierungen mit einem neuen Kleinkredit vom Regierungsrat anbegehrten jährlichen Beitrag an BENEVOL abzulehnen. Der von BENEVOL selbst(!) erarbeitete Evaluationsbericht über die Pilotphase vermochte die Mehrheit der Kommissionsmitglieder – trotz unbestrittener Wichtigkeit der Freiwilligenarbeit an und für sich – nicht von der Notwendigkeit dieses Kredits und damit der definitiven Ausweitung der Staatstätigkeit zu überzeugen.

Einkommensgrenze für Prämienverbilligung soll angehoben werden

Die Grenze des massgebenden Einkommens, die zum Bezug von Prämienverbilligung berechtigt, liegt heute bei 11 Prozent und rund ein Viertel aller Personen können von der Prämienverbilligung profitieren – systembedingt auch Personen, die eine Unterstützung gar nicht nötig hätten. Die KAPF schlägt dem Grossen Rat deshalb vor, die Grenze per 2015 auf 11,5 Prozent anzuheben. Dies würde eine jährliche Einsparung von über 12 Millionen Franken bedeuten. Voraussetzung für die Anhebung ist eine entsprechende Dekretsänderung, die der Regierungsrat dem Grossen Rat umgehend vorlegen soll. Die Kommissionsminderheit befürchtet jedoch, dass diese Massnahme zu höheren Kosten in der Sozialhilfe bei den Gemeinden führen würde.

Staatspersonal soll 0,5 Prozent mehr Lohn erhalten

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat eine individuelle Lohnerhöhung von 0,5 Prozent für das Staatspersonal. Die Gegenanträge der Kommission lagen zwischen 0 und 1 Prozent Lohnerhöhung. Schlussendlich entschied sich die KAPF aber mit einer knappen Mehrheit, dem Antrag des Regierungsrats zu folgen. Die Minderheit erachtete angesichts der negativen Teuerung und der angespannten Finanzlage den Verzicht auf eine Lohnerhöhung als vertretbar.

Der Grosse Rat befindet voraussichtlich am 26. November 2013 über den Aufgaben- und Finanzplan 2014–2017 (Botschaft 13.170) und die Botschaft 13.179: Budget 2013; Zusatzfinanzierungen und Zielanpassungen 2013, II. Teil; Neue Kleinkredite.

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