Kommission VWA stimmt der Teilrevision des Steuergesetzes in zweiter Beratung zu
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Gesetzliches Grundpfandrecht bleibt umstritten
Die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) stimmt der Änderung des Steuergesetzes grossmehrheitlich zu. Das gesetzliche Grundpfandrecht soll gestrichen werden. Ausserdem wird der Regierungsrat aufgefordert, das ordentliche Gesetzgebungsverfahren für eine weitere Revision in die Wege zu leiten.
Die Kommission VWA hat an ihrer Sitzung vom 22. Oktober 2019 den Anpassungen an das neue zwingende Bundesrecht zugestimmt, nachdem auch das Plenum anlässlich der ersten Beratung die Vorlage gutgeheissen hat.
Nach wie vor bot das gesetzliche Grundpfandrecht Diskussionsbedarf. Nachdem eine alternative, gleichwertige Lösung bezüglich des Grundpfandrechts – aufgrund von externen Gutachten und auch der Praxis in den meisten anderen Kantonen – vom Regierungsrat nicht in Betracht gezogen wird, hat die Kommission mit einer knappen Mehrheit entschieden, das gesetzliche Grundpfandrecht abzulehnen. Für den Fall, dass der Grosse Rat die Streichung nicht gutheisst, wurde ein weiterer Antrag auf eine alternative Pauschallösung von drei Prozent gestellt.
Erhöhung Pauschalabzug Krankenkassenprämien
Der zweite Prüfungsantrag aus der Plenumsberatung wurde ebenfalls intensiv diskutiert. Eine allfällige Erhöhung des Pauschalabzugs bedingt ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren mit einem Anhörungsverfahren und kann nicht in einer zweiten Beratung eingebracht werden. Aus diesem Grund wurde der Regierungsrat mit einem Antrag aufgefordert, dieses Gesetzgebungsverfahren zeitnah in die Wege zu leiten, damit die Änderungen per 1. Januar 2022 in Kraft treten können.
Die Beratung der kantonalen Steuerreform im Grossen Rat ist für Mitte November geplant.