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Kommission unterstützt Hightech-Zone beim PSI :
Zustimmung zu zwei Richtplananpassungen und zu Nutzungsplanung

Nach eingehender Diskussion genehmigte die Kommission Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) die beiden Richtplangeschäfte "Realisierung der Hightech-Zone in Villigen" und "Halteplätze für Fahrende" sowie die überarbeitete Nutzungsplanung der Gemeinde Erlinsbach.

Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) hat an ihrer Sitzung vom 14. Januar 2010 die Ausscheidung einer Hightech-Zone beim Paul Scherrer Institut (PSI) sowie das neue Kapitel zu den Halteplätzen für Fahrende genehmigt. An der gleichen Sitzung stimmte die Kommission UBV auch der überarbeiteten Nutzungsplanung der Gemeinde Erlinsbach zu. Die Kommission diskutierte die drei Vorlagen intensiv. Sie folgte schliesslich bei allen Geschäften den Anträgen des Regierungsrats.

Hightech-Zone in Villigen

Das PSI beabsichtigt, in Villigen ein mit der bestehenden Industriezone zusammenhängendes Areal zu schaffen. Dieses Vorhaben setzt die Einzonung von 4,7 Hektaren in die Hightech-Zone voraus. Zudem ist eine Verlegung der Kantonsstrasse und des Radwegs notwendig. Als Folge dieser Einzonung gehen rund 4,8 Hektaren Landwirtschaftsgebiet verloren davon 3,9 Hektaren Fruchtfolgeflächen. Eine direkte Kompensation ist nicht möglich.

Das PSI ist ein multidisziplinäres Forschungszentrum für Natur- und Ingenieurwissenschaften. Es ist die grösste Forschungsanstalt des Bundes im ETH-Bereich. Das PSI verspricht sich mit der Schaffung dieses Areals eine Optimierung der Rahmenbedingungen für seine innovative Technologie-Entwicklung und somit der Abläufe und der Synergien mit neuen Unternehmen, die sich dort ansiedeln können. Durch neue Firmen in der Hightech-Zone und zusätzliche Stellen am PSI sollen rund 180 Arbeitsplätze geschaffen werden.

Die Kommission UBV anerkannte die positive Wirkung einer solchen Hightech-Zone auf die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Aargau. Einige Kommissionsmitglieder kritisierten allerdings den unvermeidlichen Verlust an Fruchtfolgeflächen. Die Kommission stimmte der Richtplananpassung und damit der Anpassung des Siedlungsgebiets und der dazu notwendigen Reduktion von Fruchtfolgeflächen mit grosser Mehrheit zu.

Halteplätze für Fahrende

Rechtsgrundlagen des Bundes und des Kantons verpflichten den Kanton Aargau, die Bedürfnisse der Schweizer Fahrenden zu berücksichtigen. Der aktuelle Mangel an Halteplätzen wird als Notlage beurteilt. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Im kantonalen Richtplan soll deshalb ein neues Kapitel zu den offiziellen Halteplätzen für Schweizer Fahrende aufgenommen werden.

Die bestehenden Plätze in Aarau, Kaiseraugst, Spreitenbach, Windisch und Zofingen werden im Richtplan festgesetzt. Der Ersatz für den aufgehobenen Durchgangsplatz in Niederlenz und drei neu geplante Plätze werden in Form einer Vororientierung in den Richtplan aufgenommen. Neben den Durchgangsplätzen und den Standplätzen sind auch die Möglichkeiten für Spontanhalte von grosser Bedeutung. Indem der Staat und Private genügend Halteplätze bereit stellen, werden der belastende Suchaufwand der Fahrenden und das Risiko eines Aufenthalts an ungeeigneter Stelle vermindert. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Spannungen zwischen Fahrenden und Sesshaften geleistet.

Die Kommission UBV anerkannte den Handlungsbedarf für die Schweizer Fahrenden. Die Kommissionsmitglieder betonten, dass die geplanten Aktivitäten ausschliesslich den Schweizer Fahrenden dienen sollten. Die Kommission stimmte der Ergänzung des kantonalen Richtplans zu.

Nutzungsplanung Gemeinde Erlinsbach

Die Gemeinde Erlinsbach hat die bisherige Nutzungsplanung überarbeitet. Neben diversen Anpassungen im Kulturlandplan werden die Bauzonen vergrössert, indem eine Baulücke geschlossen und eine Pferdesportzone geschaffen werden. Der Regierungsrat hat im Beschwerdeverfahren in zwei Punkten der Nutzungsplanung anders entschieden als die Gemeindeversammlung.

Die Kommission UBV diskutierte die Vorlage ausführlich. Einzelne Kommissionsmitglieder kritisierten, dass der Regierungsrat anders entschieden hat als die Gemeindeversammlung. Die Kommission bedauert den Verlust von Fruchtfolgeflächen. Die entsprechende gesamtschweizerische Entwicklung betrachten einige Kommissionsmitglieder mit grosser Sorge. Die Kommission folgte schliesslich den Anträgen des Regierungsrats.

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