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Kommission unterstützt das Vorgehen des Departements Volkswirtschaft und Inneres betreffend die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau :
Kommission nimmt Kenntnis von der externen Analyse.

Die grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) hat an ihrer letzten Sitzung von der Analyse über die Arbeitssituation und die Führung in der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau Kenntnis genommen und über das weitere Vorgehen befunden.

An der Kommissionssitzung von Montag, 30. Juni 2014 nahm die Kommission SIK im Beisein von Philipp Umbricht, Leiter der Oberstaatsanwaltschaft, Dr. Barbara Loppacher, Leiterin der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau, Dr. Oliver Strohm, Leiter des Instituts iafob sowie der Departementsleitung DVI Kenntnis von der externen Analyse des Instituts für Arbeitsforschung und Organisationsberatung (iafob) zur Arbeitssituation und zur Führung in der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau.

Die Analyse wurde aufgrund von Dokumentenanalysen sowie standardisierten Interviews und schriftlichen Kurzbefragungen mit allen Mitarbeitenden erstellt. Der Bericht stellt gesamthaft eine gute Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden fest und bescheinigt Dr. Barbara Loppacher, dass sie nach der Übernahme der Leitung unter schwierigen Umständen die richtigen Schritte und Massnahmen ergriffen hat.

Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wurde aus den zwei ehemaligen Bezirksämtern Lenzburg und Aarau zusammengeführt und hatte als grösste Staatsanwaltschaft nach der Einführung der neuen Strafprozessordnung den schwierigsten Start aller neuen Staatsanwaltschaften. Der erste Leiter der neuen Staatsanwaltschaft und Vorgänger von Dr. Barbara Loppacher übernahm nach 18 Monaten eine neue Funktion in der Oberstaatsanwaltschaft.

Der erneute Wechsel in der Führung, die neue Strafprozessordnung, die zahlreichen Verfahren aus der Zeit vor der Neuorganisation sowie die Differenzen in der Arbeitskultur zwischen den beiden ehemaligen Bezirksämtern erschwerten den Neustart zusätzlich.

Die Kommission SIK liess sich durch den Bericht über die Analyse und die Aussagen der Beteiligten dahingehend überzeugen, dass die Personalwechsel aufgrund der Grösse der Organisation, der Einführung der neuen Strukturen sowie den Wechseln in der Leitung nachvollziehbar sind. Grössere Veränderungen sind in der Regel mit Personalmutationen verbunden. Von "katastrophalen Zuständen" innerhalb der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau, wie dies einige Medienberichte kolportiert haben, kann keineswegs gesprochen werden.

Die von der Kommission gestellten kritischen Fragen wurden ausführlich beantwortet. Die Kommission nahm die vom DVI geplanten Massnahmen für die Umsetzung der Empfehlungen der externen Analyse zur Kenntnis und verlangte die nächste Berichterstattung über die weitere Entwicklung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau anlässlich der künftigen Beratungen des Aufgaben- und Finanzplans sowie der Jahresberichte.

Die Kommission ist zuversichtlich, dass die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau mit der Unterstützung des Departements Volkswirtschaft und Inneres und der Oberstaatsanwaltschaft sowie aufgrund der Empfehlungen der Analyse nun zur Ruhe findet und ihrer anspruchsvollen Arbeit nachgehen kann. Die Kommission ist überzeugt, dass sich die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau nach den zahlreichen Startschwierigkeiten auf gutem Weg befindet.

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