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Kommission unterstützt Beitritt zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen :
Vereinheitlichung der Zulassungsvorschriften gutgeheissen

Die grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) hat der vom Regierungsrat beantragten Genehmigung des Konkordats über private Sicherheitsdienstleistungen zugestimmt.

Das Erbringen von Sicherheitsdienstleistungen durch private Unternehmen ist heute in den Kantonen unterschiedlich geregelt. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren KKJPD hat zur Vereinheitlichung der Zulassungsvorschriften und weiterer notwendiger Bestimmungen einen Entwurf für ein Konkordat ausgearbeitet.

Das Konkordat soll eine rechtliche Gleichbehandlung der privaten Sicherheitsunternehmen in den Deutschschweizer Kantonen gewährleisten. In der Westschweiz besteht bereits ein Konkordat, das aber weniger strenge Anforderungen an die Sicherheitsdienste stellt.

Die Bestimmungen des geltenden Polizeigesetzes verlangen heute nur eine Betriebsbewilligung für die privaten Sicherheitsdienstunternehmen und eine Meldepflicht für die Angestellten. Das Konkordat fordert neu eine einheitliche Grundausbildung sowohl für das Führen eines Unternehmens als auch für die einzelnen Sicherheitsangestellten.

Neu sollen auch weitere Tätigkeiten wie das Führen einer Privatdetektei, Türsteherdienste und Häftlingstransporte einer Bewilligungspflicht unterstellt werden.

Das Konkordat wird frühestens auf den 1. Januar 2016 in Kraft treten. Bereits im Frühling 2013 soll aus den Reihen der beigetretenen Kantone eine Konkordatskommission bestellt werden, die der KKJPD das Ausführungsrecht zum Konkordat beantragen und Empfehlungen zur einheitlichen Anwendung des Konkordats erlassen soll.

Einige Kommissionsmitglieder äusserten sich kritisch zur Tatsache, dass auch nach einem Beitritt des Kantons Aargau nicht gewährleistet sei, dass die neuen Regelungen gesamtschweizerisch angewendet werden müssten. Ein Sicherheitsunternehmen aus einem nicht beigetretenen Kanton dürfte dank dem Binnenmarktgesetz weiterhin nach den eigenen Regeln in der ganzen Schweiz tätig sein.

Die Kommission stimmte der Vorlage trotz der Vorbehalte zu. Sie wird voraussichtlich im Juni 2012 im Grossen Rat behandelt.

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