Kommission stimmt Totalrevision des Geldspielgesetzes zu
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Beibehaltung der bisherigen Praxis
Die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) folgt dem regierungsrätlichen Antrag auf Beibehaltung der bisherigen Praxis einer Bewilligungspflicht für Lottos und einer Teilliberalisierung für Tombolas mit einer Summe aller Einsätze bis zu 20'000 Franken.
Die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) stimmt an ihrer Sitzung vom 30. April 2020 der Totalrevision des kantonalen Geldspielgesetzes einstimmig zu und genehmigt so auch die damit verbundene Änderung der Verfassung des Kantons Aargau.
An der bisherigen Praxis mit einer Bewilligungspflicht für Lottos und einer Teilliberalisierung von Tombolas bis zu einer Gesamteinsatzsumme von bis zu 20'000 Franken wird festgehalten.
Der Grosse Rat hat dem Entwurf in der ersten Beratung mit 120 zu 0 Stimmen zugestimmt. Drei Prüfungsaufträge wurden in der ersten Beratung überwiesen. So mussten die Auswirkungen einer massvollen Bewilligungsfreiheit für Lotterien vor dem Hintergrund der administrativen Vereinfachung sowie Vermeidung von unnötigen Kleinstbewilligungen aufgezeigt werden. Ausserdem musste aufgezeigt werden, welche Auswirkungen eine Senkung der Bewilligungsfreiheit auf 10'000 Franken oder aber ihre Erhöhung auf 50'000 Franken bei Tombolas und Lottos hätte.
Die Erkenntnisse konnten die Kommission VWA nicht von einer Änderung überzeugen, so wurde einstimmig beschlossen, an der bisherigen Praxis festzuhalten.
Die Vorlage wird voraussichtlich im Juni im Grossen Rat behandelt.