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Kommission stimmt dem Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht im Kanton Aargau zu :
Zuständigkeit für interkantonale Verträge soll beim Parlament liegen

Mittels einer befristeten regierungsrätlichen Verordnung musste eine Rechtsgrundlage für die BVG- und Stiftungsaufsicht geschaffen werden, welche nun durch ein Gesetz abzulösen ist. Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat dem Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht im Kanton Aargau in zweiter Beratung zugestimmt.

Die BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) ist eine selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist gemäss Bundesgesetzgebung die zuständige Aufsichtbehörde für Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen mit Sitz im Kanton, die ihrem Zweck nach der beruflichen Vorsorge dienen, sowie für Stiftungen, die nicht auf dem Gebiet der Personalvorsorge tätig sind.

Der Regierungsrat kann den Namen der Anstalt anpassen, wenn dies aufgrund interkantonaler Verträge notwendig ist und er legt den Sitz der Anstalt fest.

Mit dem Kanton Solothurn sind Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit im Gang. Im Rahmen des vorliegenden Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht werden die notwendigen Regelungen für einen interkantonalen Vertrag erarbeitet.

Die Kommission hat sich mehrheitlich gegen den Vorschlag des Regierungsrats, dass er für den Abschluss interkantonaler Verträge der BVSA endgültig zuständig sei, entschieden. Diese Kompetenz soll dem Grossen Rat vorbehalten bleiben.

Das Gesetz wird voraussichtlich im Januar im Ratsplenum beraten.

  • Grosser Rat