Kommission lehnt Aargauische Volksinitiative der SP „Für eine sichere Aargauer Kantonalbank“ ab
Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat die Aargauische Volksinitiative „Für eine sichere Aargauer Kantonalbank“ als gültig anerkannt. Das Volksbegehren wird dem Volk ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen.
Die Kommission VWA hat die Beratung der Aargauischen Volksinitiative der SP "Für eine sichere Aargauer Kantonalbank" abgeschlossen und den Anträgen des Regierungsrats grossmehrheitlich zugestimmt. Mit der Initiative soll das vollständige Eigentum des Kantons an der Kantonalbank nicht nur auf Gesetzesstufe, sondern neu auf Verfassungsstufe verankert werden. Die Kommission ist der Meinung, dass die Mitspracherechte des Souveräns bereits heute genügen. Die rechtliche Grundlage auf Gesetzesebene wird als ausreichend angesehen. Die Verankerung auf Verfassungsstufe, wie von den Initianten gefordert, ist unnötig und bringt keine wesentlichen Vorteile.
Die Kommission hat die Volksinitiative als gültig erklärt, empfiehlt jedoch ohne Gegenvorschlag deren Ablehnung. Die Vorlage wird voraussichtlich am 17. Januar 2012 im Grossen Rat beraten.