Kommission genehmigt Totalrevision des Beurkundungsgesetzes
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Zustimmung zum Dekret über den Notariatstarif
Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat der Totalrevision des Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetzes (BeurG) in zweiter Beratung mehrheitlich zugestimmt. Zudem hat sie das neue Dekret über den Notariatstarif genehmigt.
Die Kommission hat der Totalrevision des Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetzes (BeurG) in zweiter Beratung mehrheitlich zugestimmt. Sie ist weitgehend dem Entwurf des Regierungsrats gefolgt. Die Kommission hat die Gebührentarife, wie bereits im Rahmen der ersten Beratung vom Juni 2010, erneut ausführlich diskutiert. Der Grosse Rat hat im August 2010 in erster Beratung beschlossen, dass vom Gebührentarif nach unten abgewichen werden darf. Gestützt auf ein Gutachten beantragt der Regierungsrat in zweiter Lesung, dass der Tarif nur unterschritten werden darf, wenn ein sachlicher Grund dafür vorliegt. Eine Mehrheit der Kommission hat diesem Vorschlag zugestimmt und die im Dekret aufgeführten Gründe gutgeheissen, welche eine Unterschreitung des Tarifs rechtfertigen.
Der Grosse Rat wird die Totalrevision des Beurkundungsgesetzes sowie das Dekret über den Notariatstarif voraussichtlich am 10. Mai 2011 beraten.