Kommission genehmigt Totalrevision des Beurkundungsgesetzes
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Vorberatende Grossratskommission ermöglicht tiefere Gebührentarife
Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat der Totalrevision des Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetzes (BeurG) in erster Beratung zugestimmt. Abweichend vom Regierungsrat will die Kommission unter anderem tiefere Notariatsgebührentarife ermöglichen.
Die Kommission hat der Totalrevision des BeurG nach drei Sitzungen in erster Beratung zugestimmt. Die Kommission begrüsste, dass mit der Totalrevision des Beurkundungsgesetzes Ordnung in das heutige Wirrwarr von Bestimmungen gebracht wird. Ausführlich diskutiert hat die Kommission das neue Gebührensystem. In dessen Zentrum steht die Bemessung der Notariatsgebühren nach Stundenaufwand. Mit Verweis auf die heute gängige Praxis und den freien Wettbewerb stimmte die Kommissionsmehrheit einem Antrag zu, der es erlaubt, nach unten vom Gebührentarif abzuweichen.
Weiter hat die Kommission festgelegt, dass bei Beurkundungen nicht zwingend alle Urkundsparteien gleichzeitig anwesend sein müssen. Der Antrag des Regierungsrats sah die gleichzeitige Anwesenheit aller Beteiligten vor. Gemäss Kommission soll von dieser Bestimmung aus praktischen Gründen in Ausnahmefällen abgewichen werden dürfen.
Die Totalrevision des Beurkundungsgesetzes wird voraussichtlich am 24. August 2010 im Grossen Rat beraten.