Kommission genehmigt Teilrevision des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau
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Anpassungen an revidiertes Bundesrecht
Die grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) genehmigte an ihrer Sitzung vom 4. September 2015 die Teilrevision des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau mit einer grossen Mehrheit. Eine Fraktion enthielt sich der Stimme.
Aus der Vernehmlassung war vor allem seitens der Gemeinden Widerstand gegen die Verwaltungsentschädigung an den Kanton erwachsen. Die vom Bund reduzierten Ersatzbeiträge für Schutzbauten gehen neu an den Kanton. Für deren Verwaltung forderte der Kanton eine Verwaltungsentschädigung von den Gemeinden. Die Vorlage präsentiert nun eine abgemilderte Version: Die Verwaltungsentschädigung bleibt zwar bestehen, die Ersatzbeiträge werden nun aber verzinst. Die Differenz verbleibt zugunsten der Gemeinden.
Die Kommission führte eine kritische Auseinandersetzung mit dem Departement Gesundheit und Soziales und den Beteiligten aus dem Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) durch. Sie einigte sich am Schluss grossmehrheitlich auf die Genehmigung der Teilrevision, nur eine Fraktion enthielt sich der Stimme.
Anpassungen an Bundesrecht
Nachdem der Bund per 1. Januar 2012 das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) und die Verordnung über den Zivilschutz (ZSV) revidierte, wurden die entsprechenden Anpassungen im kantonalen Recht notwendig.
Es handelt sich bei den zu revidierenden Bestimmungen nicht um eine grundsätzliche Reform, sondern um Optimierungen unter dem Gesetzestitel "Zivilschutz".
Vor allem in den Bereichen "Einsätze und Ausbildungsdienst im Zivilschutz", "Materialbeschaffung und Materialbewirtschaftung" sowie "Schutzbauten" sollen die Regelungen angepasst und optimiert werden.
Die Vorlage wird voraussichtlich am 27. Oktober 2015 im Grossen Rat beraten.