Kommission genehmigt Richtplananpassung in Baden
:
Keine Kompensation der verlorenen Fruchtfolgeflächen
An ihrer Sitzung vom 16. August 2013 hat die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) den vom Regierungsrat vorgeschlagenen Anpassungen des Siedlungsgebiets in Baden zugestimmt.
Die Bevölkerung der Stadt Baden wird gemäss kantonaler Bevölkerungsprogosen bis ins Jahr 2035 um rund 2'000 Personen zunehmen. Um den zusätzlichen Bedarf an Wohnraum zu decken, soll das Gebiet "Galgenbuck" in Dättwil baulich entwickelt werden. Es handelt sich dabei um die letzte grössere Siedlungsgebietsreserve der Stadt Baden. 1996 wurden in Baden rund 31 Hektaren Bauland in eine "Übergangszone" gelegt. Die geplante Vergrösserung des Siedlungsgebiets beträgt 11,68 Hektaren. Damit geht ein Verlust von 10 Hektaren Fruchtfolgeflächen einher.
In der Kommission UBV herrschte weitgehende Einigkeit darüber, dass die Entwicklung des Gebiets "Galgenbuck" aus raumplanerischer Sicht sinnvoll und richtig ist. Es wurde allerdings darauf hingewiesen, dass die zu erwartenden Verkehrsprobleme regional gelöst werden müssen. In dieser Frage genauso wie hinsichtlich Nutzungsintensität und Energieversorgung äusserten verschiedene Kommissionsmitglieder ihr Vertrauen in die Stadt Baden. In der Kommission wurde der Antrag gestellt, den Verlust an Fruchtfolgeflächen überkommunal zu kompensieren. Dafür gibt es zum heutigen Zeitpunkt keine rechtlichen Grundlagen. Der Antrag wurde deshalb mit 9 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Die Kommission UBV genehmigte die Richtplananpassung mit 12 zu 1 Stimmen.
Die Vorlage wird voraussichtlich im September 2013 im Grossen Rat behandelt.