Kommission genehmigt Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht
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Vorberatende Grossratskommission für vier bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe
Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat dem Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht (EG ArR) in erster Beratung zugestimmt. Das EG ArR schafft unter anderem eine gesetzliche Grundlage für vier bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe pro Jahr.
Die Kommission VWA hat das Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht an ihrer Sitzung vom 8. Mai 2009 beraten und diesem zugestimmt. Mit dem EG ArR wird unter anderem gesetzlich festgelegt, dass Verkaufsgeschäfte im Kanton Aargau künftig maximal vier bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe durchführen können. Die Kommission ist diesbezüglich dem Antrag des Regierungsrats gefolgt. Demgemäss bezeichnet der Regierungsrat für jedes Jahr zwei Sonntage, an denen Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei beschäftigt werden dürfen. Zusätzlich haben die Gemeinden die Möglichkeit, zwei weitere bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe festzulegen. Ein Antrag, der die Gemeinden verpflichten wollte, diese Sonntagsverkäufe auf Gesuch hin zu bewilligen, fand in der Kommission keine Mehrheit. Ebenfalls unterlegen ist ein Antrag, der die Anzahl bewilligungsfreier Sonntagsverkäufe auf die zwei vom Regierungsrat zu bezeichnenden Sonntage beschränken wollte.
Eine knappe Mehrheit hingegen fand ein Antrag, der die Parteien dazu verpflichtet, während eines vor der kantonalen Einigungsstelle eröffneten Verfahrens Arbeitskampfmassnahmen gänzlich zu unterlassen. Damit verstärkt die Kommission die vom Regierungsrat vorgeschlagene Bestimmung, die für die Dauer eines staatlichen Einigungsverfahrens nur eine gewisse Einschränkung des Streikrechts vorsieht.
Betreffend Feiertagsregelung nahm die Kommission zur Kenntnis, dass eine kantonsweite Harmonisierung politisch kaum realisierbar ist. Entsprechend schloss sie sich dem Regierungsantrag an, der die heutige Feiertagsregelung praktisch unverändert auf Gesetzesstufe überführen will. Grundsätzlich begrüsste die Kommission die Zusammenfassung und systematische Neuordnung der im Bereich des Arbeitsrechts geltenden Bestimmungen im vorliegenden Einführungsgesetz. Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich am 23. Juni 2009 im Grossen Rat beraten.