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Kommission genehmigt Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht :
Vorberatende Grossratskommission für verstärkte Friedenspflicht

Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat dem Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht (EG ArR) in zweiter Beratung zugestimmt. Anlass zu Diskussionen gaben die Friedenspflicht bei Einigungsverfahren sowie die Regelung der Sonntagsverkäufe.

Die Kommission VWA hat das Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht an ihrer Sitzung vom 4. Dezember 2009 beraten und diesem zugestimmt. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat das Ergebnis der ersten Beratung unverändert unterbreitet. Abweichend zum Regierungsantrag möchte die Kommission VWA die Parteien verpflichten, jegliche Arbeitskampfmassnahmen zu unterlassen, wenn ein Verfahren vor der kantonalen Einigungsstelle eröffnet wurde. Dabei orientiert sich die Kommission am Bundesrecht und verstärkt die vom Regierungsrat vorgeschlagene Bestimmung zur Friedenspflicht.

Bei der Festlegung von vier bewilligungsfreien Sonntagsverkäufen pro Jahr ist die Mehrheit der Kommission dem Regierungsantrag gefolgt. Demgemäss bezeichnet der Regierungsrat für jedes Jahr zwei Sonntage, an denen Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei beschäftigt werden dürfen. Zusätzlich haben die Gemeinden die Möglichkeit, zwei weitere bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe festzulegen. Ein Antrag, der die Anzahl bewilligungsfreier Sonntagsverkäufe auf die zwei vom Regierungsrat zu bezeichnenden Sonntage beschränken wollte, ist in der Kommission unterlegen.

Das Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht wird voraussichtlich am 19. Januar 2010 im Grossen Rat beraten.

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