Kommission genehmigt die Jahresrechnung 2017 der Aargauischen Kantonalbank
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Ausschüttung von 96 Millionen Franken zugunsten des Kantons wird begrüsst
Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) unterstützt den regierungsrätlichen Antrag auf Ausschüttung von 96 Millionen Franken zu Gunsten des Kantons Aargau. Mit 146 Millionen Franken konnte die Aargauische Kantonalbank (AKB) den zweithöchsten Gewinn ihrer Geschichte erzielen, welcher von der Kommission VWA gewürdigt und verdankt wurde.
Die Kommission VWA genehmigte an ihrer Sitzung vom 29. Mai 2018 den Jahresbericht sowie die Jahresrechnung 2017 der AKB einstimmig. Der Bankrat wurde ebenfalls einstimmig entlastet.
Sie würdigte die Leistung der Bankleitung und der Mitarbeitenden und genehmigte den regierungsrätlichen Antrag auf Ausschüttung von 96 Millionen Franken zu Gunsten des Kantons. 52,8 Millionen werden in die ordentliche Rechnung eingelegt, der Rest fliesst in die Spezialfinanzierung Sonderlasten.
Die Gesamtkapitalquote der AKB liegt mit 16,1 Prozent erneut deutlich über dem Mindesterfordernis der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht von 12,0 Prozent.
Die Vorlage wird voraussichtlich am 26. Juni 2018 im Grossen Rat behandelt.