Kommission genehmigt das Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht sowie das Gesetz über die Geoinformation
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Wegweisende rechtliche Grundlagen
Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat den Änderungen im Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht, dem Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz (EG ZGB) sowie dem Gesetz über die Geoinformation im Kanton Aargau in erster Beratung zugestimmt.
Die Kommission VWA hat die Beratung des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts, des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz (EG ZGB) und des Gesetzes über die Geoinformation im Kanton Aargau am 16. Dezember 2010 abgeschlossen und diesen beiden Vorlagen in erster Lesung zugestimmt.
Ablösung des Schuldbriefs in Papierformat
Im Rahmen der derzeitigen Informatisierung des Grundbuchs befürwortet die Kommission die Umwandlung des Papier-Schuldbriefs in Register-Schuldbriefe. Dabei wird der Schuldbrief im elektronischen Grundbuch bloss registriert. Für alle Beteiligten wird dieser Schritt als Vereinfachung gewertet. Lediglich die Datensicherheit hat zu Diskussionen Anlass gegeben.
Grundbuchverwalter gesucht
In den kommenden Jahren erreichen gleich mehrere aargauische Grundbuchverwalter das Pensionsalter. Geeignete Grundbuchverwalter zu rekrutieren erweist sich als sehr schwierig. Die Kommission beantragt daher, die Wahlvoraussetzungen für Grundbuchverwalter anzupassen.
Sensibler Umgang mit dem umfassendem Gut Geoinformationen
Geoinformationen bilden als wichtiges Wirtschaftsgut die Ausgangslage für das Gesetz über die Geoinformation im Kanton Aargau. Ein immenser Bestand an Datenbanken darf und soll auf rechtlich sauber abgestützte Art und Weise zur Verfügung gestellt werden. Die Kommission hatte sich mit dem Zustandekommen von Datenbanken nicht zu befassen. Sie ist sich aber bewusst, dass es sich um sehr wertvolle und sensibel zu bearbeitende Güter handelt. Jeder einzelne Bürger ist davon betroffen.
Die beiden Gesetze werden voraussichtlich am 18. Januar 2011 im Grossen Rat beraten.