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Kommission genehmigt 2. Paket Gemeindereform Aargau :
Grossratskommission stimmt den geplanten Massnahmen zu

Die grossrätliche Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) empfiehlt dem Grossen Rat das 2. Paket der Gemeindereform Aargau (GeRAG) zu genehmigen. Die Bezeichnungen „Gemeindeammann“ und „Vizeammann“ sollen neu durch die Begriffe „Gemeindepräsidentin“ beziehungsweise „Gemeindepräsident“ und „Vizepräsidentin“ beziehungsweise „Vizepräsident“ ersetzt werden.

Die Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) hat an den Sitzungen vom 27. August 2009 und 18. September 2009 die Massnahmen des 2. Pakets GeRAG beraten. Die Neubezeichnung der Gemeindefunktionen gab zu regen Diskussionen Anlass. Ein Antrag auf Beibehaltung der heutigen Funktionsbezeichnungen "Gemeindeammann" und "Vizeammann" wurde grossmehrheitlich abgelehnt. Die Kommission beauftragte das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI), die Verwendung von weiblichen und männlichen Sprachformen im gesamten Gemeindegesetz und im Gesetz über die politischen Rechte zu überprüfen. Eine Ausdehnung auf die gesamte aargauische Gesetzessammlung hätte den Rahmen der vorliegenden Revision jedoch gesprengt. Eine systematische Überprüfung des Gesetzes über die politischen Rechte auf sprachliche Gleichstellung soll anlässlich einer nächsten Revision dieses Erlasses an die Hand genommen werden. Neu sollen die Gemeindefinanzen einer externen Bilanzprüfung unterzogen werden. Die Kommission ergänzte den Vorschlag des Regierungsrats, sodass der Revisionsbericht der Finanzkommission und dem Gemeinderat gleichzeitig unterbreitet werden muss. Einige Kommissionsmitglieder stellten zur Diskussion, der Finanzkommission die Kompetenz zur Bestimmung der Revisionsstelle zu erteilen. Die Kommission folgte schliesslich aber dem Antrag des Regierungsrats, wonach der Gemeinderat die Revisionsstelle beauftragt.

Die Demokratisierung der Gemeindeverbände sowie die Privatisierung altrechtlicher Körperschaften wurden gutgeheissen.

Mit knapper Mehrheit stimmte die Kommission der geplanten Neuregelung des Verfahrens für die Zuteilung der Gemeinden zu den Bezirken sowie Grenzänderungen durch Dekret zu.

Die erforderlichen Rechtsänderungen aufgrund des 2. Pakets GeRAG sollen auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt werden. Das 2. Paket Gemeindereform Aargau (GeRAG) wird voraussichtlich am 27. Oktober im Grossen Rat beraten.

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