Kommission genehmigt 2. Paket Gemeindereform Aargau
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Diskussionen zu den Funktionsbezeichnungen
Die grossrätliche Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) empfiehlt dem Grossen Rat auch nach der zweiten Beratung, das 2. Paket der Gemeindereform Aargau (GeRAG) zu genehmigen. Wie bereits in der ersten Beratung gaben die neuen Funktionsbezeichnungen "Gemeindepräsidentin" beziehungsweise "Gemeindepräsident" und "Vizepräsidentin" beziehungsweise "Vizepräsident" zu diskutieren.
Die Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) hat an der Sitzung vom 26. August 2010 die Massnahmen des 2. Pakets GeRAG in zweiter Beratung geprüft. Erneut gab die Neubezeichnung der Gemeindefunktionen zu regen Diskussionen bezüglich sprachlicher Vielfalt, Tradition, Identität, zeitgemässer Anpassung, Moderne und Gleichstellung Anlass. Zudem wurde auch der Nutzen der aufwendigen Verfassungsänderung hinterfragt, die eine Volksabstimmung erfordert. Ein Antrag auf Beibehaltung der heutigen Funktionsbezeichnungen "Gemeindeammann" und "Vizeammann" wurde jedoch abgelehnt. Bereits heute verwenden einige Gemeinden die Funktionsbezeichnung "Gemeindepräsident", obwohl laut Kantonsverfassung die offizielle Bezeichnung noch anders lautet. Mit knapper Mehrheit hat die Kommission den neuen Funktionsbezeichnungen "Gemeindepräsident/in" beziehungsweise "Vizepräsident/in" zugestimmt. Die Neubezeichnung "Leiter/Leiterin Finanzen" anstelle der bisherigen Bezeichnung "Finanzverwalter/in" wurde diskussionslos einstimmig gutgeheissen.
Gestützt auf einen Prüfungsauftrag aus der ersten Beratung soll bezüglich Bezirkszuteilung der Gemeinden eine weitere Option geschaffen werden. Lehnt eine Gemeinde die Bezirkszuteilung ab, unterliegt der Beschluss des Grossen Rats der fakultativen Volksabstimmung. Die Kommissionsmitglieder haben sich mit dieser Änderung gegenüber der ersten Beratung einstimmig einverstanden erklärt.
Die weiteren Massnahmen des 2. Pakets (externe Revision der Gemeindefinanzen, Demokratisierung der Gemeindeverbände und Privatisierung der altrechtlichen Körperschaften) fanden ebenfalls eine grossmehrheitliche Zustimmung.
Vorbehältlich der Zustimmung des Grossen Rats beziehungsweise der Stimmberechtigten soll das 2. Paket GeRAG auf Mitte 2011 in Kraft gesetzt werden. Die Privatisierung altrechtlicher Körperschaften soll auf den 1. Januar 2013 erfolgen. Das 2. Paket Gemeindereform Aargau (GeRAG) wird voraussichtlich am 21. September 2010 im Grossen Rat beraten.