Kommission gegen Senkung der Grundbuchabgaben
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Grossrätliche Kommission folgt dem Regierungsrat und beantragt dem Grossen Rat Nichteintreten
Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat die Aufhebung des Grundbuchabgabengesetzes beraten. Sie unterstützt den regierungsrätlichen Antrag betreffend Nichteintreten auf die Vorlage knapp und spricht sich damit gegen einen Einnahmenausfall von rund 36 Millionen Franken aus.
Die Vorlage beabsichtigt einerseits die Aufhebung des Gesetzes über die Grundbuchabgaben und andererseits eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz. Sie beruht auf einer im März 2010 vom Grossen Rat überwiesenen Motion der SVP-Fraktion betreffend Anwendung des Kostendeckungsprinzips bei grundbuchlichen Vorgängen. Demnach sollen bei Grundstücksverkäufen nur noch die eigentlichen Grundbuchgebühren erhoben werden. Der steuerliche Anteil, der einen weiteren Teil der Grundbuchabgaben bildet, soll dagegen entfallen. Dabei käme es für den Kanton zu einem geschätzten Einnahmenausfall von rund 36 Millionen Franken.
Die Befürworter der Vorlage sind wie die Motionärin der Meinung, dass die Grundbuchabgaben nur die Kosten des Verwaltungsaktes decken sollen. Eine Quersubventionierung des kantonalen Haushalts durch einen Steueranteil auf den grundbuchlichen Tätigkeiten lehnen sie konsequent ab.
Der Regierungsrat dagegen beurteilt den Einnahmenausfall angesichts der angespannten finanziellen Lage als nicht verkraftbar. Ein Abbau der staatlichen Leistungen könnte somit nur durch Steuererhöhungen verhindert werden. Ausserdem weist er darauf hin, dass die grundbuchlichen Abgaben im Aargau im interkantonalen Vergleich relativ tief sind. Der Regierungsrat hat sich aus diesen Gründen gegen die Überweisung der Motion der SVP ausgesprochen und wiederholt im Grossen Rat deren Abschreibung beantragt. Folglich beantragt er Nichteintreten auf die Vorlage.
Beide Haltungen zu den Grundbuchabgaben wurden in der Kommission VWA dargelegt und kontrovers diskutiert. Die Kommission folgt dem regierungsrätlichen Antrag knapp mit 7 zu 6 Stimmen und beantragt dem Grossen Rat ihrerseits Nichteintreten auf die Vorlage.
Für den Fall, dass der Grosse Rat dennoch auf die Vorlage eintritt, empfiehlt die Kommission dem Grossen Rat als Eventualantrag ebenfalls knapp mit 7 zu 6 Stimmen die Ablehnung der Vorlage.
Die Vorlage wird voraussichtlich noch im Dezember 2014 im Grossen Rat beraten.