Kommission für Totalrevision des Landwirtschaftsgesetzes
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Bereich Strukturverbesserungen überarbeitet
Die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat der Totalrevision des Landwirtschaftsgesetzes in zweiter Beratung einstimmig zugestimmt.
Die Kommission VWA hat die Totalrevision des Landwirtschaftsgesetzes an ihrer Sitzung vom 11. November 2011 abschliessend beraten und dieser in zweiter Lesung einstimmig zugestimmt. Die damit in Zusammenhang stehende Verfassungsänderung hat sie ebenfalls einstimmig gutgeheissen. Die Kommission befürwortete die strategische Ausrichtung des Gesetzes, insbesondere die gezielten Strukturverbesserungen zur Stärkung einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion.
Den Bereich Strukturverbesserungen hat der Regierungsrat auf die zweite Lesung hin noch einmal grundlegend überarbeitet. Landwirtschaftliche Landumlegungen sollen künftig neu nach Baugesetz durchgeführt werden. Landumlegungen können dadurch schneller und kostengünstiger realisiert werden als nach geltendem Recht. Der Grosse Rat hat dies bereits in erster Lesung so beschlossen. Gesamtmeliorationen können gemäss Regierungsantrag zur zweiten Lesung jedoch weiterhin nach Landwirtschaftsrecht durchgeführt werden, da das Baugesetz die Durchführung von umfassenden Gesamtmeliorationen mit baulichen Veränderungen nicht regelt. Für die Durchführung von Gesamtmeliorationen können gemäss Regierungsantrag deshalb nach wie vor Genossenschaften gegründet werden. Die Kommission zeigte sich mit diesen vom Regierungsrat vorgeschlagenen Anpassungen im Bereich Strukturverbesserungen einverstanden.
Des Weiteren hat die Kommission beschlossen, dass Pachtlandarrondierungen und weitere Massnahmen zur Verbesserung der Bewirtschaftungsstruktur nur dann durch das zuständige Departement zu genehmigen sind, wenn Strukturverbesserungsbeiträge geleistet werden. Der Regierungsrat beantragte eine allgemeine Genehmigungspflicht.
Die Totalrevision des Landwirtschaftsgesetzes wird voraussichtlich am 13. Dezember 2011 im Grossen Rat behandelt.