Kommission für öffentliche Sicherheit verabschiedet Leitsätze zur Integration der ausländischen Bevölkerung
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Beherrschung der deutschen Sprache wichtigste Voraussetzung
An ihrer Sitzung vom letzten Mittwoch hat die vorberatende Kommission des Grossen Rates neue Leitsätze zur Integration der ausländischen Bevölkerung im Kanton Aargau sowie eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Ausländerrecht gutgeheissen. Die Vorlage wird voraussichtlich im September im Grossen Rat behandelt.
Die Leitsätze halten fest, dass Integrationsbemühungen zu gleichen Teilen von den zugezogenen Ausländerinnen und Ausländern als auch von der Aufnahmegesellschaft ausgehen müssen. Das Schwergewicht wird dabei auf die Beherrschung der deutschen Sprache als wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration gelegt.
Migrantinnen und Migranten verpflichtet sich demnach, sich Deutschkenntnisse anzueignen, welche den täglichen Umgang mit der Gesellschaft und den Behörden ermöglichen. Nach dem Willen der Kommission sollen die Erteilung und die Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen künftig vom erfolgreichen Besuch eines kostenpflichtigen Sprach- oder Integrationskurses abhängig gemacht werden können. Im Gegenzug würde sich der Kanton verpflichten, entsprechende Kursangebote sicherzustellen. Als Ansprech- und Vermittlungsstelle für alle integrationsrelevanten Fragen soll eine verwaltungsexterne Fachstelle mit breiter Trägerschaft aufgebaut werden.
Ein neuer Gesetzesartikel im Einführungsgesetz zum Ausländerrecht hält die Möglichkeit fest, für Massnahmen zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern finanzielle Beiträge auszurichten. Zudem könnte der Regierungsrat eine Expertenkommission für die Beratung in integrationspolitischen Fragen einsetzen.
Die neuen Leitsätze und die Gesetzes-Teilrevision wurden von der Kommission für öffentliche Sicherheit intensiv diskutiert und mit relativ knappem Mehr gutgeheissen. Sie werden voraussichtlich im September durch den Grossen Rat behandelt.