Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Kommission für öffentliche Sicherheit verabschiedet das Einführungsgesetz zum Ausländerrecht :
Kanton soll zur finanziellen Unterstützung von Integrationsmassnahmen verpflichtet werden

Die Kommission für öffentliche Sicherheit unter dem Vorsitz von Grossrat Dieter Egli (Windisch) hat das revidierte Einführungsgesetz zum Ausländerrecht (EGAR) in der ersten Beratung einstimmig gutgeheissen. Einzige Änderung gegenüber dem regierungsrätlichen Vorschlag ist eine Formulierung, die den Kanton zur finanziellen Unterstützung von Massnahmen zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern verpflichtet.

Das neue EGAR hat die Aufgabe, die Vorgaben des revidierten Asylgesetzes und des neuen Ausländergesetzes des Bundes im Kanton Aargau umzusetzen. Viele Bestimmungen im EGAR sind denn auch durch die Bundesgesetze vorgegeben und gaben dementsprechend zu wenig Diskussionen Anlass. Die Sicherheitskommission befürwortete das Einführungsgesetz grundsätzlich und verabschiedete es einstimmig.

Bestandteil des neuen EGAR sind auch Bestimmungen zur Integration der ausländischen Bevölkerung im Kanton Aargau. In diesem Rahmen sah der Regierungsrat eine Bestimmung vor, wonach der Kanton für Integrationsmassnahmen von Ausländerinnen und Ausländern finanzielle Beiträge ausrichten kann. Die Kommission änderte diese Bestimmung dahingehend, dass der Regierungsrat zur Ausrichtung dieser Beiträge verpflichtet wird.

Demgegenüber verpflichtet das neue EGAR Ausländerinnen und Ausländer, Sprach- und/oder Integrationskurse zu besuchen, wobei ein Kursbesuch auch Bedingung für die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung sein kann. Einzelheiten des Kursbesuchs sollen in den neu im Gesetz festgelegten Integrationsvereinbarungen geregelt werden.

Da das neue Ausländergesetz des Bundes bereits seit Anfang Jahr in Kraft ist, regelt zurzeit eine Übergangsverordnung die Umsetzung im Kanton Aargau. Diese Verordnung läuft im Frühling 2009 aus und soll dann durch das revidierte EGAR ersetzt werden.

Das Einführungsgesetz wird voraussichtlich Mitte September in erster Beratung im Grossen Rat behandelt. Die zweite Beratung ist spätestens für Anfang 2009 vorgesehen.

  • Grosser Rat