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Kommission für neues Gesetz über BVG- und Stiftungsaufsicht :
Vorberatende Kommission fordert mehr Mitsprache des Grossen Rats

Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat das Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht in erster Lesung beraten und diesem zugestimmt. Abweichend vom Regierungsantrag fordert sie ein Mitspracherecht des Grossen Rats bei interkantonalen Verträgen.

Die Kommission VWA hat das Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht in erster Lesung einstimmig genehmigt. Um Synergien zu nutzen, beabsichtigt der Regierungsrat im Bereich der BVG- und Stiftungsaufsicht eine enge Zusammenarbeit mit anderen Kantonen, insbesondere mit dem Kanton Solothurn. Die Kommission begrüsst, dass das neue Gesetz für derartige Lösungen Raum lässt. Im Gegensatz zum Regierungsantrag fordert eine Mehrheit der Kommission jedoch ein Mitspracherecht des Grossen Rats in Bezug auf interkantonale Verträge. Zudem hat die Kommission knapp einem Antrag zugestimmt, wonach der Grosse Rat, und nicht der Regierungsrat, den Sitz der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) festlegen soll.

Anlass zu Diskussionen gab in der Kommission weiter die Erhöhung der Gebühren. Schliesslich befürwortete die Kommission jedoch die vom Regierungsrat beantragte Gebührenregelung.

Gemäss Bundesgesetz hat die BVG-Aufsicht der Kantone seit 1. Januar 2012 durch eine selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt zu erfolgen. Da die dafür notwendige gesetzliche Grundlage nicht rechtzeitig geschaffen werden konnte, regelt aktuell eine regierungsrätliche Übergangsverordnung die Grundzüge der Organisation der BVG- und Stiftungsaufsicht. Diese ist auf den 1. August 2013 durch ein Gesetz abzulösen.

Die erste Beratung des Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht im Grossen Rat wird voraussichtlich am 18. September 2012 erfolgen.

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