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Kommission für ein Kantonsspital an zwei Standorten :
Aus Kantonsspital Aarau (KSA AG) und Kantonsspital Baden (KSB AG) soll Kantonsspital Aargau AG werden

Die grossrätliche Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) spricht sich für ein Kantonsspital Aargau an den beiden Standorten Aarau und Baden aus. Die Kommission folgt dem Vorschlag des Regierungsrats mit nur einer Gegenstimme.

Die Kommission GSW hat sich eingehend mit den verschiedenen Zentralspital-Varianten auseinandergesetzt und die Grundlagen für die bauliche Planung für eine prozess- und zukunftsorientierte Patientenversorgung eingehend geprüft. Sowohl die Variante, die Zentrumsversorgung an einem Standort zu konzentrieren, als auch die Variante, die gesamte Akutversorgung zu zentralisieren, wurden von der Kommission aus versorgungstechnischer und regionalpolitischer Sicht einhellig verworfen. Vielmehr sprach sich die Kommission GSW für die vom Regierungsrat beantragte Variante mit einem Kantonsspital Aargau für die Spezialversorgung an den zwei bestehenden Standorten Aarau und Baden aus.

Entscheidend beeinflusst hat die Entscheidfindung der Kommission GSW die Überzeugung, dass die Synergienutzung dieser Lösung zu mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit führt. Erstens trägt sie der Zugänglichkeit der Patientinnen und Patienten zu den Leistungen der Zentrumsversorgung Rechnung. Zweitens stellt sie sicher, dass die Notfall- und Grundversorgung an beiden Standorten erhalten bleibt. Drittens ist sie ein klares Zeichen für eine starke aargauische Zentrumsversorgung, die im interkantonalen Wettbewerb dank Kostenvorteilen bestehen kann. Dies dank einer koordinierten Anschaffung und besseren Auslastung der teuren Infrastruktur. Die Lösung von Regierungsrat und Kommission trägt damit auch der zunehmend schwierigen Finanzierbarkeit beziehungsweise dem steigenden Kostenbewusstsein am besten Rechnung.

Umgesetzt werden soll die von Regierungsrat und Kommission GSW beantragte Variante durch eine organisatorische Zusammenführung von KSA AG und KSB AG in einer neuen Kantonsspital Aargau AG. Sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene bietet sich damit die Möglichkeit, Synergie-, Effizienz- und Qualitätsvorteile optimal zu nutzen. Sie erlaubt auf der einen Seite in den patientennahen Bereichen eine verbesserte Aufteilung des Leistungsportfolios zwischen den beiden Kantonsspitälern. Dadurch wird eine konzentrierte Angebotsstruktur der spezialisierten Versorgung möglich. Auf der anderen Seite können in patientenfernen Bereichen wie Logistik oder Einkauf durch zentrale Lösungen Kosten gesenkt werden. Zudem kann der Marktauftritt im Kanton selbst, aber auch ausserkantonal gestärkt werden. Dies ist insbesondere mit Blick auf die neue Spitalfinanzierung und die freie Spitalwahl von erheblicher Bedeutung.

Die Vorlage wird voraussichtlich am 13. Dezember 2011 im Grossen Rat beraten.

  • Grosser Rat