Kommission für Bildung, Kultur und Sport stellt einzelne Sparmassnahmen in der Kompetenz des Regierungsrats in Frage
Die grossrätliche Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) hat den Aufgaben- und Finanzplan 2016–2019 und die Entlastungsmassnahmen im Bereich BKS ausführlich diskutiert. Die Kommission lehnt die Reduktion der ungebundenen Lektionen an der Primarschule ab und will stattdessen das mit drei Lektionen dotierte Frühenglisch in der 3. Klasse der Primarschule streichen.
Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) hat an vier Sitzungen während mehr als vierzehn Stunden die Entlastungsmassnahmen sowie den Aufgaben- und Finanzplan 2016–2019 diskutiert. Die Kommissionsmitglieder haben den meisten Entlastungsmassnahmen in der Kompetenz des Regierungsrats zugestimmt. Das vom Regierungsrat vorgeschlagene Entlastungsvolumen in den sechs Aufgabenbereichen des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) – Volksschule, Sonderschulung, Heime und Werkstätten, Berufsbildung und Mittelschule, Hochschulen, Sport und Kultur – beträgt im Budgetjahr 2016 26,13 Millionen Franken und in den Planjahren 2017 bis 2019 40,97, 47,47 und 45,58 Millionen Franken.
Halbklassenunterricht an der Primarschule soll bleiben
Die Reduktion der sogenannten ungebundenen Lektionen an der Primarschule im Umfang von 2,2 Millionen Franken (2016) und je 5,3 Millionen Franken (2017–2019) wird von der Fachkommission als schärfste Entlastungsmassnahme mit den weitreichendsten Folgen bezeichnet. Die Kommissionsmitglieder befürchten, dass ein Qualitätsabbau im Bereich der Kernfächer stattfindet, wenn der Unterricht in Halbklassen derart reduziert wird. Eine Kommissionsminderheit spricht sich für eine Halbierung der Einsparsumme aus. Der Antrag, auf diese Entlastungsmassnahme ganz zu verzichten, obsiegte in der Schlussabstimmung.
Die Kommissionsmitglieder stimmten nach intensiver Diskussion dem Antrag zu, zur Kompensation der abgelehnten Reduktion des Halbklassenunterrichts, drei Lektionen Englischunterricht an der 3. Klasse der Primarschule zu streichen. Auf diese Weise könnten beim Kanton Einsparungen in der Höhe von 1,3 Millionen Franken (2016) und je 3,1 Millionen Franken in den Planjahren 2017–2019 erzielt werden. Die Einsparungen bei den Gemeinden würden sich auf 666'000 Franken (2016) und je 1,6 Millionen Franken in den Planjahren belaufen. Der Wert des Frühenglischs wird nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Eine Kommissionsmehrheit hält jedoch die Streichung des Frühenglischs in der 3. Klasse der Primarschule für weniger gravierend als die Reduktion des Halbklassenunterrichts in den Kernfächern. Mit der Verschiebung des Frühenglischs von der 3. auf die 4. Klasse der Primarschule wäre der Kanton Aargau der einzige Kanton, in welchem die erste Fremdsprache erst ab der 4. Klasse der Primarschule unterrichtet würde.
Kantonale Schule für Berufsbildung – Reduktion der Kosten im Bereich Integrationsprogramm abgelehnt
Mit einem knappen Entscheid wurde die Entlastungsmassnahme auf Reduktion der Kosten für das Integrationsprogramm (IP) an der kantonalen Schule für Berufsbildung abgelehnt, da eine Verschiebung der Kosten in die Sozialhilfe befürchtet wird.
Kuratorium – Kürzung der Fördermittel abgelehnt
Das Aargauer Kuratorium ist das von Parlament und Regierungsrat eingesetzte Fachgremium, das über Fördermassnahmen und Auszeichnungen im Bereich des aktuellen künstlerischen Schaffens im Kanton Aargau entscheidet. Es fördert die Vielfalt, die Qualität und Lebendigkeit des künstlerischen Schaffens, unterstützt die Entstehung herausragender Werke und die Auseinandersetzung mit ihnen, schafft Freiräume für kreative Prozesse und den Austausch zwischen Künstlerinnen/Künstlern und dem Publikum sowie zwischen den Kunstschaffenden. Ein Antrag, die Fördermittel des Kuratoriums für das aktuelle Kulturschaffen im Kernbereich der öffentlichen Ausgaben um zehn Prozent zu kürzen, wurde in der Kommission für Bildung, Kultur und Sport ebenfalls knapp abgelehnt.
Die Ergebnisse der Beratungen und die Anträge der Kommission für Bildung, Kultur und Sport werden nun an die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) weitergeleitet. Als federführende Kommission wird die KAPF den Aufgaben- und Finanzplan inklusiv sämtlicher Entlastungsmassnahmen aus finanzpolitischer Sicht prüfen. Die KAPF ist berechtigt abändernde Anträge zu den Kommissionsanträgen oder weitere Anträge zuhanden des Grossen Rats zu verabschieden.