Kommission für Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte
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Vorsitz im Wahlbüro bei Gemeinderatswahlen fällt neu einem gewählten Stimmenzähler oder einer gewählten Stimmenzählerin zu
Die Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) unterstützt einstimmig den Vorschlag des Regierungsrats. Demnach obliegt der Vorsitz des Wahlbüros bei Gemeinderatswahlen nicht mehr den Friedensrichterinnen und Friedensrichtern, sondern gewählten Stimmenzählern.
Die Kommission AVW hat an ihrer Sitzung vom 23. August 2012 die Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) beraten. Im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Friedensrichterkreise werden diese von 50 auf 17 reduziert. Gleichzeitig wird damit auch die Anzahl der Friedensrichterinnen und Friedensrichter von 100 auf 70 gesenkt. Damit können diese den Vorsitz im Wahlbüro bei den Gemeinderatswahlen nicht mehr dem Gesetz entsprechend ausüben. Sie müssten grösstenteils am gleichen Tag mehrere Wahlen betreuen, weil in den meisten Gemeinden die Wahlen auf einen Blankoabstimmungstermin des Bundes gelegt werden.
Neu soll deshalb ein gewählter Stimmenzähler oder eine gewählte Stimmenzählerin den Vorsitz im Wahlbüro übernehmen. Die Stimmenzähler bestimmen den Vorsitz selber. Kommt keine Wahl zustande, wird die Leitung dem ältesten Mitglied übertragen.
Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich im September 2012 beraten.