Kommission fordert Prüfung einer Härtefallregelung zur Eigenmietwert-Anpassung
Die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben liess sich von den Initianten der Petition "Eigenmietwert-Nein" über ihre Anliegen informieren. Der Forderung nach einer Härtefalllösung folgt die Kommission mit einem Postulat.
Die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) liess sich an ihrer Sitzung vom 16. August 2016 von den Petitionären der Petition "Eigenmietwert-Nein" über ihr Anliegen informieren. Die Petition fordert eine Aufhebung des Dekrets über die Anpassung der Eigenmietwerte per 1.Januar 2016 vom 24. November 2015, das der Grosse Rat im Herbst 2015 beschlossen hat. Dieses Anliegen fand keine Mehrheit in der Kommission. Eine deutliche Kommissionsmehrheit beschloss jedoch, mittels eines Kommissionspostulats dem Grossen Rat die Prüfung einer Härtefallregelung durch den Regierungsrat zu beantragen.
Das Dekret über die Anpassung der Eigenmietwerte per 1. Januar 2016 auf den bundesrechtlich geforderten Satz von 60 Prozent der Marktmieten wurde vom Grossen Rat am 24. November 2015 beschlossen. Das Komitee "Eigenmietwert-Nein" sammelte daraufhin über 5'000 Unterschriften für eine Petition, die am 10. Mai 2016 dem Grossratspräsidenten übergeben wurde.