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Kommission bestätigt die Ablehnung der Senkung der Grundbuchabgaben :
Der fiskalische Anteil soll aufrechterhalten werden

Die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hält weiterhin mit knappem Abstimmungsresultat an ihren Entscheiden aus der ersten und zweiten Beratung fest und will den Steueranteil an den Grundbuchabgaben nicht abschaffen.

Obwohl sich der Grosse Rat schon zwei Mal gegen den Entscheid der Kommission VWA ausgesprochen hat, hält die Kommission auch in der dritten Beratung weiterhin an ihren Entscheiden aus den beiden ersten Beratungen fest und folgt dem regierungsrätlichen Antrag auf Nichteintreten. Ausschlaggebend war der Stichentscheid des Kommissionspräsidenten.

Auch das Modell der gestaffelten Abschaffung des Fiskalanteils fand in der Detailberatung, die trotz negativem Eintretensentscheid durchgeführt wurde, keine mehrheitliche Zustimmung in der Kommission. Der entsprechende Antrag wurde in der zweiten Beratung gestellt und verlangte eine Halbierung des Fiskalanteils per 2018 und dessen vollständige Abschaffung per 2020.

Die Vorlage zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz sowie zur Aufhebung des Gesetzes über die Grundbuchabgaben beruht auf einer Motion der SVP-Fraktion aus dem Jahr 2010. Die Abschaffung des Steueranteils an den Grundbuchabgaben hätte für den Kanton Mindereinnahmen von rund 33 Millionen Franken zur Folge, was nach Aussage des Regierungsrats aufgrund der nach wie vor angespannten finanziellen Lage zu weiteren Sparmassnahmen und Leistungsabbau führen würde.

Die Vorlage wird voraussichtlich am 1. März 2016 im Grossen Rat behandelt. Aufgrund der bisherigen knappen Entscheide erachtet die Kommission eine anschliessende Volksabstimmung als wahrscheinlich.

  • Grosser Rat